Nelly-Sachs-Gymnasium Neuss/Was will ich werden?/Berufsfelderkundung: Ausbildung oder Studium - oder beides?/Studium/Vorausetungen für ein Studium/die Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur): Unterschied zwischen den Versionen

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-durch die Annerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch die zuständige Behörde
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Version vom 26. Januar 2020, 21:14 Uhr

Was ist die Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)?

Früher galt der Begriff Fachgebundene Hochschulreife als Fachabitur, aber seit den 1970er Jahren wird der Begriff Fachabitur auch für die Fachhochschulreife, die Sie zu einem Studium an der Fachhochschule berechtigt, verwendet. Fachhochschulreife und Fachgebundene Hochschulreife werden zwar beide als Fachabitur bezeichnet, jedoch handelt es sich um zwei verschiedene Abschlüsse.

Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss mit der Studienberechtigung für bestimmte Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Bei einem solchen Schulabschluss handelt es sich um ein Abitur ohne voher in diesem Fach Unterricht gehabt zu haben. Stattdessen hat man in diesem Fach eine schulische Prüfung. Bei diesen Prüfungen handelt es sich häufig um eine zweite Fremdsprache, die für einige Studiengänge nicht verzichtbar ist.


Wo kann die Fachgebundene Hochschulreife erworben werden?

Die Fachgebundene Hochschulreife kann in diesen Bildungseinrichtungen erworben werden:

-einer (Berufs-)Oberschule,

-einer Fachakademie,

-an einigen Berufsfachhochschulen,

-an Berufskollegs,

-an Studienkollegs,

-an beruflichen Gymnasien/Fachgymnasien

-nach Abschluss der 13. Klasse einer Fachhochschule(nur in einigen Bundesländern)

-an einer Gesamthochschule für Studierende mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem erfolgreichen Abschluss bestimmter Brückenkurse oder Studienleistungen zwischen 60 und 90 Credit-Points in einem Bachelor-Studiengang(bundeslandspezifische Annerkennung)

-an einer Fachhochschule nach dem Vordiplom(in einige Bundesländern)

-durch Begabtenprüfungen

-durch die Annerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch die zuständige Behörde