Nelly-Sachs-Gymnasium Neuss/Was will ich werden?/Berufsfelderkundung: Ausbildung oder Studium - oder beides?/Studium/Masterstudiengang: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens 1, höchstens 2 Jahre. Wenn man einen konsekutiven Studiengang wählt darf die Gesamtregelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten werden, was 300 ECTS-Punkten (ECTS-Punkte: Akkumulierung von Studienleistungen) entspricht. Wenn es besondere studienorganisatorischer Maßnahmen gibt, sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. Die ist möglich an Kunst- und Musikhochschulen. Dort dürfen Studenten konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichten, was 360 ECTS-Punkten entspricht. | Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens 1, höchstens 2 Jahre. Wenn man einen konsekutiven Studiengang wählt darf die Gesamtregelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten werden, was 300 ECTS-Punkten (ECTS-Punkte: Akkumulierung von Studienleistungen) entspricht. Wenn es besondere studienorganisatorischer Maßnahmen gibt, sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. Die ist möglich an Kunst- und Musikhochschulen. Dort dürfen Studenten konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichten, was 360 ECTS-Punkten entspricht. | ||
Bachelor | '''Bachelor''' + ''konsekutiver Master'' insgesamt 5 Jahre | ||
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Bachelor | '''Bachelor''' + ''konsekultiver Master'' insgesamt 5 Jahre | ||
<small>7 Semester / 210 ECTS-Punkte ''(seltenere Variante) + 3 Semester / 90 ECTS-Punkte''</small> | <small>'''7 Semester / 210 ECTS-Punkte ''(seltenere Variante)''''' ''+ 3 Semester / 90 ECTS-Punkte''</small> | ||
Bachelor | '''Bachelor''' + ''konsekultiver Master'' insgesamt 5 Jahre | ||
<small>8 Semester / 240 ECTS-Punkte ''(seltene Variante) | <small>'''8 Semester / 240 ECTS-Punkte ''(seltene Variante)''''' ''+ 2 Sem./ 60 ECTS-Punkte''</small> |
Version vom 28. Januar 2020, 20:03 Uhr
Das Masterstudium ergänzt das grundsätzliche Studium. Es umfasst 2 bis 4 zusätzliche Semester zur regulären Studienzeit. Es kann zur Vertiefung des vorherigen Studium dienen oder sich auf einen neuen Wissenschaftlichen Fachbereich beziehe. Neben den regulären Besuchen von Lehrveranstaltungen ist zusätzlich noch eine Abschlussarbeit, die Masterarbeit nötig. Masterarbeiten variieren je nach Staat oder Hochschule in Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau.
Die neue Studiumstrucktur, wozu auch die Abschlussleistung MASTER zählt wurde in Europa durch den Bologna-Prozess eingeführt. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Man ist dazu berechtigt an einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft und Wissenschaft aufgenommen zu werden (oder zu weiterführenden Promotionsstudiums)
Abschlussbezeichnungen MASTER:
- Master of Arts (M.A.)
- Master of Education (M.Ed.)
- Master of Engineering (M.Eng.)
- Master of Fine Arts (M.F.A.)
- Master of Laws (LL.M.)
- Master of Music (M.Mus.)
- Master of Science (M.Sc.)
Masterarbeit:
Eine Masterarbeit, auch Master-Thesis oder Masterthesis genannt, dient als Abschluss eines Master-Studienganges.
Zur Abschlussprüfung für den Master gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstständig, nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung (Rechtlicher Vorgang zum überprüfen) wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.
Besteht aus:
- Deckblatt
- Abstract
- Inhaltsverzeichnis
- Textteil
- Einleitung (Anlass)
- Situationsanalyse
- Ziele
- Methodik und Arbeitsprogramm
- Synthese/Analyse
- Bewertung
- Zusammenfassung, Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Persönliche Erklärung: Eine schriftliche Erklärung, dass diese Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde. Quellen Angabe bestätigt.
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll:
- Theoretisch-analytische Fähigkeiten
- Absolventen in die Theoretische Lage versetzen
- Offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen
Regelstudienzeit:
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens 1, höchstens 2 Jahre. Wenn man einen konsekutiven Studiengang wählt darf die Gesamtregelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten werden, was 300 ECTS-Punkten (ECTS-Punkte: Akkumulierung von Studienleistungen) entspricht. Wenn es besondere studienorganisatorischer Maßnahmen gibt, sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. Die ist möglich an Kunst- und Musikhochschulen. Dort dürfen Studenten konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichten, was 360 ECTS-Punkten entspricht.
Bachelor + konsekutiver Master insgesamt 5 Jahre
6 Semester / 180 ECTS-Punkte (häufigste Variante) + 4 Semester / 120 ECTS-Punkte
Bachelor + konsekultiver Master insgesamt 5 Jahre
7 Semester / 210 ECTS-Punkte (seltenere Variante) + 3 Semester / 90 ECTS-Punkte
Bachelor + konsekultiver Master insgesamt 5 Jahre
8 Semester / 240 ECTS-Punkte (seltene Variante) + 2 Sem./ 60 ECTS-Punkte