Nelly-Sachs-Gymnasium Neuss/Was will ich werden?/Berufsfelderkundung: Ausbildung oder Studium - oder beides?/Studium/Masterstudiengang: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Masterstudium kann das grundsätzliche Studium ergenzen.
Das Masterstudium ergänzt das Grundstudium. Es umfasst zwei bis vier zusätzliche Semester zur regulären Studienzeit. Es kann zur Vertiefung des vorherigen Studiums dienen oder sich auf einen neuen wissenschaftlichen Fachbereich beziehen. Neben den regulären Besuchen von Lehrveranstaltungen ist zusätzlich noch eine Abschlussarbeit, die Masterarbeit nötig. Masterarbeiten variieren je nach Staat oder Hochschule in Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau.
 
Die neue Studiumstruktur, wozu auch die Abschlussleistung MASTER zählt, wurde in Europa durch den Bologna-Prozess eingeführt. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Man ist dazu berechtigt, an einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft und Wissenschaft aufgenommen zu werden (oder zu weiterführenden  Promotionsstudiums).
 
Abschlussbezeichnungen MASTER:
 
*Master of Arts (M.A.)
*Master of Education (M.Ed.)
*Master of Engineering (M.Eng.)
*Master of Fine Arts (M.F.A.)
*Master of Laws (LL.M.)
*Master of Music (M.Mus.)
*Master of Science (M.Sc.)
 
Masterarbeit:
 
Eine Masterarbeit, auch Master-Thesis oder Masterthesis genannt, dient als Abschluss eines Master-Studienganges.
 
Zur Abschlussprüfung für den Master gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann. Durch eine Akkreditierung (Rechtlicher Vorgang zum Überprüfen) wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.
 
Die Master-Arbeit besteht aus:
 
*Deckblatt
*Abstract
*Inhaltsverzeichnis
*Textteil
**Einleitung (Anlass)
**Situationsanalyse
**Ziele
**Methodik und Arbeitsprogramm
**Synthese/Analyse
**Bewertung
**Zusammenfassung, Ausblick
*Literaturverzeichnis
*Anhang
*Persönliche Erklärung: Eine schriftliche Erklärung, dass diese Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde. Quellen-Angabe bestätigt.
 
 
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll:
 
#Theoretisch-analytische Fähigkeiten
#Absolventen in die theoretische Lage versetzen
#Offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen<br />
 
Regelstudienzeit:
 
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens 1, höchstens 2 Jahre. Wenn man einen konsekutiven Studiengang wählt, darf die Gesamtregelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten werden,  was 300 ECTS-Punkten (ECTS-Punkte: Akkumulierung von Studienleistungen) entspricht. Wenn es besondere studienorganisatorische Maßnahmen gibt, sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. Die ist möglich an Kunst- und Musikhochschulen. Dort dürfen Studierende konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren absolvieren, was 360 ECTS-Punkten entspricht.
 
'''Bachelor'''                                                              +      ''konsekutiver Master''                   
 
<small>'''6 Semester / 180 ECTS-Punkte ''(häufigste Variante)'''''      ''+    4 Semester / 120 ECTS-Punkte''</small>       
 
insgesamt 5 Jahre
 
 
'''Bachelor'''                                                              +      ''konsekultiver Master''                 
 
<small>'''7 Semester / 210 ECTS-Punkte ''(seltenere Variante)'''''      ''+      3 Semester / 90 ECTS-Punkte''</small>
 
insgesamt 5 Jahre
 
 
'''Bachelor'''                                                              +          ''konsekultiver Master''                 
 
<small>'''8 Semester / 240 ECTS-Punkte ''(seltene Variante)'''''          ''+      2 Sem./ 60 ECTS-Punkte''</small>
 
insgesamt 5 Jahre
 
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2020, 20:54 Uhr

Das Masterstudium ergänzt das Grundstudium. Es umfasst zwei bis vier zusätzliche Semester zur regulären Studienzeit. Es kann zur Vertiefung des vorherigen Studiums dienen oder sich auf einen neuen wissenschaftlichen Fachbereich beziehen. Neben den regulären Besuchen von Lehrveranstaltungen ist zusätzlich noch eine Abschlussarbeit, die Masterarbeit nötig. Masterarbeiten variieren je nach Staat oder Hochschule in Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau.

Die neue Studiumstruktur, wozu auch die Abschlussleistung MASTER zählt, wurde in Europa durch den Bologna-Prozess eingeführt. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Man ist dazu berechtigt, an einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft und Wissenschaft aufgenommen zu werden (oder zu weiterführenden Promotionsstudiums).

Abschlussbezeichnungen MASTER:

  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Education (M.Ed.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Fine Arts (M.F.A.)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Master of Music (M.Mus.)
  • Master of Science (M.Sc.)

Masterarbeit:

Eine Masterarbeit, auch Master-Thesis oder Masterthesis genannt, dient als Abschluss eines Master-Studienganges.

Zur Abschlussprüfung für den Master gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann. Durch eine Akkreditierung (Rechtlicher Vorgang zum Überprüfen) wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.

Die Master-Arbeit besteht aus:

  • Deckblatt
  • Abstract
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil
    • Einleitung (Anlass)
    • Situationsanalyse
    • Ziele
    • Methodik und Arbeitsprogramm
    • Synthese/Analyse
    • Bewertung
    • Zusammenfassung, Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang
  • Persönliche Erklärung: Eine schriftliche Erklärung, dass diese Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde. Quellen-Angabe bestätigt.


Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll:

  1. Theoretisch-analytische Fähigkeiten
  2. Absolventen in die theoretische Lage versetzen
  3. Offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen

Regelstudienzeit:

Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens 1, höchstens 2 Jahre. Wenn man einen konsekutiven Studiengang wählt, darf die Gesamtregelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten werden, was 300 ECTS-Punkten (ECTS-Punkte: Akkumulierung von Studienleistungen) entspricht. Wenn es besondere studienorganisatorische Maßnahmen gibt, sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. Die ist möglich an Kunst- und Musikhochschulen. Dort dürfen Studierende konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren absolvieren, was 360 ECTS-Punkten entspricht.

Bachelor + konsekutiver Master

6 Semester / 180 ECTS-Punkte (häufigste Variante) + 4 Semester / 120 ECTS-Punkte

insgesamt 5 Jahre


Bachelor + konsekultiver Master

7 Semester / 210 ECTS-Punkte (seltenere Variante) + 3 Semester / 90 ECTS-Punkte

insgesamt 5 Jahre


Bachelor + konsekultiver Master

8 Semester / 240 ECTS-Punkte (seltene Variante) + 2 Sem./ 60 ECTS-Punkte

insgesamt 5 Jahre