Wendepunkte des 20. Jahrhunderts/Frankfurter Prozesse

Aus ZUM Projektwiki

„Frankfurter Prozesse“

Autorin: LK


Frankfurter Prozesse

Während des 2. Weltkrieges, welcher von 1939 bis 1945 andauerte, errichtete das NS-Regime eine Vielzahl von sogenannten Konzentrations- und Vernichtungslagern. In diesen Lagern wurden Hauptsächlich Juden, politische Gegner des NS-Regimes, Sinti und Roma und Homosexuelle gefangen gehalten, zur Arbeit gezwungen und zum Großteil anschließend ermordet, wenn sie nicht verhungerten. Das größte Konzentrationslager, Auschwitz, befand sich in Oświecim in Polen. Bei der Befreiung der Gefangenen von Auschwitz durch die sowjetische Rote Armee am 27. Januar 1945 waren nur noch ca. 7.000 Gefangene am Leben, nachdem dort mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet wurden. Circa acht Jahre danach fing die Justiz der Bundesrepublik Deutschland an, die Kriegsverbrechen, die während der Herrschaft des NS-Regimes begangen wurden, zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Diese Gerichtsprozesse sind bekannt unter dem Namen Auschwitzprozesse.

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Auschwitz

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Die Kriegsverbrechen, für die die Führungsmitglieder des NS-Regimes angeklagt wurden, waren hauptsächlich: „Verschwörung gegen den Frieden“, „Verbrechen gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und meistens mehrfacher „Mord“. Einige dieser Prozesse fanden in Frankfurt am Main statt. Die bekanntesten sind die Auschwitzprozesse 1–3. Deswegen werde ich auf diese besonders eingehen.

Der erste Prozess war der größte Prozess der deutschen Nachkriegsgeschichte, er begann am 20. Dezember 1963 und endete 1965. Er wurde von dem Richter Hans Hofmeyer geleitet. Es waren aber weitaus mehr Personen an diesem Verfahren beteiligt, wie zum Beispiel: weitere Richter, Geschworene, Staatsanwälte, 19 Verteidiger und zu Anfang 22 Angeklagte. Das Problem bei diesen Verhandlungen war jedoch, dass sich die Angeklagten bei der Vernehmung gegenseitig geschützt haben, um sich somit auch selbst zu schützen.

Nach den Prozessen wurde festgestellt, dass kein Mitglied der SS die Todesstrafe erhalten hat, wenn es die Vernichtungsbefehle nicht selber ausgeführt hatte oder man diese ihnen nicht zu 100% nachweisen konnte. Die Kommandanten kamen daher meist ungestraft davon und die Menschen, die ihre Befehle ausgeführt haben, wurden bestraft. Die „Zeugen“ waren die Überlebenden aus den Konzentrationslagern. Eine Zeugenaussage war für viele von ihnen sehr belastend und für die meisten unmöglich, da sie in dieser Situation dazu gezwungen waren, sich an diese traumatisierende Zeit zurückzuerinnern. Außer den bereits genannten Zeugen gab es noch die ehemaligen SS-Mitglieder, die zwar niemanden direkt belasten wollten, aber einige Aussagen zu den Verhältnissen in den Lagern tätigen konnten.

Die Urteile fielen sehr unterschiedlich aus. Drei Angeklagte wurden freigesprochen, es gab eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen von bis zu vierzehn Jahren oder lebenslänglich und meist zusätzlich einige Jahre Aufenthalt im Gefängnis.


Der zweite Frankfurter Auschwitzprozess begann am 14. Dezember 1965 und endete am 16. September 1966. Dieser Prozess wurde jedoch, ebenso wie der dritte Prozess, weniger stark von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Es gab drei Angeklagte und alle von ihnen erhielten eine Haftstrafe zwischen dreieinhalb Jahren und lebenslänglich.


Der dritte Frankfurter Auschwitzprozess begann am 30. August 1967 und endete am 14. Juni 1968. Es gab drei Angeklagte, die für die Tötung von Häftlingen auf verschiedenstem Wege angeklagt wurden. Insgesamt wurden 130 Zeugen verhört.


Diese Prozesse sind als Wendepunkte der deutschen Geschichte zu bezeichnen, da die Mitglieder des NS-Regimes damals kaum mit Konsequenzen rechnen mussten und sie nicht für ihre Kriegsverbrechen und für ihre Grausamkeit bestraft wurden. Des Weiteren kann ich mir vorstellen, dass die Verurteilung der Mörder vieler Menschen zu dem seelischen Frieden der ehemaligen Gefangenen und Verfolgten führen kann.

Die heutige Relevanz

LW


Während der „Frankfurter Prozesse“ wurden die angeklagten Führungsmitglieder des NS-Regimes verurteilt. Es wurden also nicht diejenigen verurteilt, die die Befehle ausführten, sondern diejenigen, die die Befehle auftrugen.

Auch heute sind diese Prozesse noch relevant, da durch sie gezeigt wird, dass sich ein solches Verbrechen erstens nicht wiederholen darf, und zweitens, dass solche Befehlshaber zur Rechenschaft gezogen werden müssen, damit die Verbrechen an den Opfer der Shoah, aber auch die Aufforderung, heute solche Verbrechen zu begehen, nicht unbestraft bleibt.

Und dafür muss an dieses Ereignis erinnert werden, da es immer noch Personen und Gruppen mit einer rechtsextremistischen Ausrichtung gibt.

So erkennt man bspw. an der Entscheidung der AfD, den vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuften rechten Flügen aufzulösen. Die Rechtssprecher, also hier die, die unsere Verfassung schützen, sorgen rechtzeitig dafür, dass sich rechtsextreme Gruppierungen nicht die Macht ergreifen können, die die Führungsmitglieder des NS-Regimes damals hatten.

Damals sowie heute musste/muss dafür gesorgt werden, dass nicht nur diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die Befehle ausführen, sondern auch die Regierungschefs, die die Möglichkeit haben, ihr Gedankengut weiträumig zu verbreiten.

Die damaligen Prozesse stehen heute sozusagen als Teil eines Mahnmals, damit sich eine solche Zeit innerhalb einer Regierung nicht wiederholt.




Quellen:

Auschwitzprozesse.[[2]],veröffentlicht in: wkipedia.org, gelesen: 26.03.2020 um 16:23.


Diedrich, Oliver, Auschwitz: „Das Schrecklichste, was ich je sah“. [[3]], veröffentlicht in: ndr.de 27.01.2020, gelesen: 26.03.2020 um 17:19 Uhr.


Die Nürnberger und Frankfurter Prozesse sowie der Eichmann-Prozess im Web. [[4]], veröffentlicht am: 11 Mai 2011 gelesen: 26.03.2020 um 16:51.