Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht
Schulrecht
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.
Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema "Schulrecht"
Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut "verantwortungsbewusst" widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre.