Benutzer:SHornemann/Soziale Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Box|Idee|Sieh dir das folgende Video an - das fasst gut zusammen, was du schon gelernt hast und erklärt auch schon kurz den Generationenvertrag - um den geht es später nochmal!|Unterrichtsidee}} | {{Box|Idee|Sieh dir das folgende Video an - das fasst gut zusammen, was du schon gelernt hast und erklärt auch schon kurz den Generationenvertrag - um den geht es später nochmal!|Unterrichtsidee}} | ||
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{{Box|Info| Neben den Pflichtversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) hilft der Staat mit vielen anderen Leistungen. Sie unterstützen z.B. Familie durch Kindergeld und Elternzeit, unterstützen Sozialschwache durch Wohngeld, Sozialhilfe und Bildungspakete!|}} | |||
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Version vom 28. Januar 2021, 09:30 Uhr
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat. Daraus leitet sich der Anspruch eines jeden Bundesbürgers ab, dass ihm, im Falle einer Krankheit oder sozialen Schieflage, vom Staat geholfen wird. Dadurch entstehen enorme Kosten, die vom Staat, aber auch von den Bürgern getragen werden müssen.
In diesem Lernpfad setzt ihr euch mit folgenden Fragestellungen auseinander:
- Was versteht man unter einem Sozialstaat?
- Wie sieht das soziale Sicherungssystem in Deutschland aus? Welche Personengruppen erhalten Hilfe vom Staat?
- Was hat es mit dem Generationenvertrag auf sich?
- Wie sieht es aus mit sozialer Gerechtigkeit?
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Grundidee des Sozialstaates ist, dass die Menschen füreinander einstehen - sie bilden eine Solidargemeinschaft, in der Gesunde Verantwortung für die Kranken und die Starken für die Schwachen übernehmen. Der Staat verlangt hierbei einerseits Verantwortung für die anderen Mitglieder der Gesellschaft, aber auch Eigenverantwortlichkeit, denn jeder Bürger ist verpflichtet, alles dafür zu unternehmen, um sich aus eigener Kraft aus einer sozialen Notlage zu befreien.
Krankenversicherung | Jeder muss krankenversichert sein | Man kann sich gesetzlich oder privat krankenversichern | Diese Versicherung ist ein Pflichtversicherung | Diese Versicherung umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, aber auch Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen |
Rentenversicherung | In diese Versicherung zahlen Auszubildende, Arbeiter und Angestellte ein | Diese Versicherung zahlt vor allem im Alter, aber auch wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann und "frühverrentet " wird | Man bekommt Geld aus dieser Versicherung, wenn man ein bestimmtes Alter hat, momentan 67 Jahre | Auch Schwerbehinderte und Hinterbliebene profitieren von einer Rente |
Arbeitslosenversicherung | Wer seinen Job verliert, bekommt Arbeitslosengeld | Wieviel Arbeitslosengeld jemand bekommt, hängt davon ab, wie lange jemand gearbeitet hat und wie viel er verdient hat | Arbeitslosengeld II bekommt man, wenn man nach einem Jahr keinen neuen Job gefunden hat | Arbeitslosengeld II nennt man auch "Hartz IV - dies soll das Existenzminimum sichern |
Unfallversicherung | Diese Versicherung zahlen die Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften | Diese Versicherung zahlt bei Unfällen auf dem Arbeitsweg, bei Arbeitsunfällen, aber auch bei bleibenden Schäden | Der Beitrag, den die Arbeitgeber bezahlen müssen, richtet sich nach der Zahl der Unfälle in ihrem Betrieb ("Gefahrklasse") | Die Unfallversicherung tritt als "Unfallverhüter" auf, d.h. sie erlässt Vorschriften, um Unfälle zu vermeiden |
Pflegeversicherung | Diese Versicherung ist die jüngste Versicherung und trägt der Tatsache Rechnung, dass die Menschen immer älter und pflegebedürftiger werden | Sie zahlt bei häuslicher und stationärer Pflege | Wieviel Geld man für die Pflege bekommt, hängt von der "Pflegestufe" ab, also davon, wie pflegebedürftig jemand ist | Diese Versicherung wurde erst 1995 eingeführt |