Benutzer:SHornemann/Soziale Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Box|Info|1883 wurde in Deutschland das erste Krankenversicherungsgesetz erlassen. Dies gilt heute als Einstieg in das System der gesetzlichen Sozialversicherung. Er folgten die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und als letztes die Pflegeversicherung. Man spricht von den fünf '''Säulen der Sozialversicherung'''.}} |
Version vom 28. Januar 2021, 07:08 Uhr
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat. Daraus leitet sich der Anspruch eines jeden Bundesbürgers ab, dass ihm, im Falle einer Krankheit oder sozialen Schieflage, vom Staat geholfen wird. Dadurch entstehen enorme Kosten, die vom Staat, aber auch von den Bürgern getragen werden müssen.
In diesem Lernpfad setzt ihr euch mit folgenden Fragestellungen auseinander:
- Was versteht man unter einem Sozialstaat?
- Wie sieht das soziale Sicherungssystem in Deutschland aus? Welche Personengruppen erhalten Hilfe vom Staat?
- Was hat es mit dem Generationenvertrag auf sich?
-Wie sieht es aus mit sozialer Gerechtigkeit?
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Grundidee des Sozialstaates ist, dass die Menschen füreinander einstehen - sie bilden eine Solidargemeinschaft, in der Gesunde Verantwortung für die Kranken und die Starken für die Schwachen übernehmen. Der Staat verlangt hierbei einerseits Verantwortung für die anderen Mitglieder der Gesellschaft, aber auch Eigenverantwortlichkeit, denn jeder Bürger ist verpflichtet, alles dafür zu unternehmen, um sich aus eigener Kraft aus einer sozialen Notlage zu befreien.