Benutzer:Sirvan USi: Unterschied zwischen den Versionen
(Links hinzugefügt) |
(Link gelöscht) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Version vom 5. November 2019, 11:07 Uhr
Der technische Wandel zeigt wie wichtig es ist, den Schüler und Schülerinnen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, um sie auf das Teilhabe an der Gesellschaft vorzubereiten. So ist eine dieser wichtigen Qualifikationen die Medienkompetenz. Allgemein wird die Medienkompetenz als die Fähigkeit, Medien und die dadurch vermittelten Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen effektiv nutzen zu können, definiert.
Im Schulgesetz NRW gehört es zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, den Schüler und Schülerinnen den Umgang mit Medien nahe zu bringen. Denn in vielen Berufen wird der kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit Medien verlangt. Zur Medienkompetenz gehört das recherchieren, dokumentieren, sowie das Erstellen von Portfolios und Präsentationen. So kann die Medienbildung in den verschiedenen Schulformen und in den einzelnen Unterrichtsfächern auf unterschiedlichste Weise umgesetzt werden.
Im Fremdsprachenunterricht wird durch den Einsatz von digitalen Medien ein Lernen mit allen Sinnen ermöglicht als durch Lehrwerkarbeit und den Einsatz herkömmlicher Technologien. So wird neben der visuellen Wahrnehmung, wo die Schüler und Schülerinnen anhand verschiedener Unterrichtsmaterialien, Aufgaben durch das Hören bearbeiten, die Möglichkeit geboten den Unterricht lehrreich zu gestalten. Beispiele hierfür sind “Smartbords” oder “Flipped Classroom” wo Videos und Audiomaterial, Bilder, Ergebnisse sowie Präsentationen von Tablets direkt auf das Smartboard übertragen, bearbeitet und besprochen werden können.
Quellen
https://www.medienkompetenzportal-nrw.de/grundlagen/handlungsfelder/schule.html