Nelly-Sachs-Gymnasium Neuss/Was will ich werden?/Hauptjob, Nebenjob, Minijobs - was passt zu mir?/Was passt am besten zu mir?: Unterschied zwischen den Versionen

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'''––>''' Generell dürfen Kinder und Jugendliche nur Jobs ausüben, die leicht und sicher sind. Sie dürfen ihre Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange jemand noch schulpflichtig ist, darf er keine Jobs ausüben, die das Lernen und die Teilnahme am Unterricht gefährden oder negativ beeinflussen.
'''––>''' Generell dürfen Kinder und Jugendliche nur Jobs ausüben, die leicht und sicher sind. Sie dürfen ihre Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Schulpflichtige dürfen keine Jobs ausüben, die das Lernen und die Teilnahme am Unterricht gefährden oder negativ beeinflussen.

Aktuelle Version vom 16. Februar 2020, 11:07 Uhr

Nelly-Sachs-Gymnasium Neuss/Was will ich werden?/Hauptjob, Nebenjob, Minijobs - was passt zu mir?

Hier erfährst Du, welchen Job Du ab welchem Alter ausführen darfst:

Alter Job Bedingungen
13 leichte Arbeiten, wie zum Beispiel Zeitungen austragen Nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten, nicht mehr als 2 Stunden pro Tag
15 Dürfen in einem Gewerbe arbeiten(z.B. beim Bäcker) Vollzeit, aber nicht mehr als 35-40 Stunden in der Woche und nicht mehr als 4 Wochen
16 In Bekleidungsgeschäften, Regale im Einzelhandel einräumen ^

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18 Nachtarbeit erlaubt, zum Beispiel in Discos /

––> Generell dürfen Kinder und Jugendliche nur Jobs ausüben, die leicht und sicher sind. Sie dürfen ihre Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Schulpflichtige dürfen keine Jobs ausüben, die das Lernen und die Teilnahme am Unterricht gefährden oder negativ beeinflussen.