Benutzer:Meike WWU-12/Entwurf des Lernpfadkapitels: Unfallforensiker*in: Unterschied zwischen den Versionen
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Um dieses Kapitel zu bearbeiten benötigst du das zugehörige Arbeitsblatt, Zettel und Stift, ein Geodreieck und einen Taschenrechner. | Um dieses Kapitel zu bearbeiten benötigst du das zugehörige Arbeitsblatt, Zettel und Stift, ein Geodreieck und einen Taschenrechner. | ||
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Als Unfallforensiker*in kann man arbeiten, wenn man eine Weiterbildung als staatlich geprüfte | Als Unfallforensiker*in kann man arbeiten, wenn man eine Weiterbildung als staatlich geprüfte:r Techniker:in oder Meister:in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Maschinenbau oder vergleichbares absolviert und mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat. Alternativ kann man nach einem abgeschlossenen Studium, zum Beispiel im Bereich Fahrzeugelektronik, in den Beruf einsteigen. Aufgaben sind die Mitarbeit bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, die Sicherung technischer und digitaler Unfallspuren, Vermessung der Unfallstelle, Unfallrekonstruktionen und das Fertigen von Berichten und Stellungnahmen. | ||
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Version vom 20. April 2023, 15:06 Uhr
Unfallforensiker:in
Aufgabe 1: Unfallrekonstruktion
Aufgabe 2: Unfallgutachten