Lernpfad - Lesen und Schreiben/Aufgabe 3: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. November 2021, 14:49 Uhr
Sieh dir ganz rechts die drei Bilder zu den Artikeln 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes an und mache dir Notizen welche Bedeutung sie in Bezug auf das Thema Mobbing haben. Klicke auf die Bilder um sie zu vergrößern.
Nun hast du als SMV Vertreter*in zwei wichtige Artikel des Grundgesetzes kennengelernt. Neben dem Grundgesetz gibt es das Strafgesetzbuch. Das legt fest wie ein Strafe für Täter ausfällt. Nach dem Strafgesetzbuch ist das Mobbing eine Straftat. Es kann mit Geld- und Gefängnisstrafen bestraft werden. Je nach Straftat kann die Haftstrafe bis zum mehreren Jahren andauern.
Wegen Beleidigung und übler Nachrede kann die Haftstrafe mehrere Jahre betragen. Üble Nachrede bedeutet, dass Behauptungen über eine Person verbreitet werden, die nicht überprüft werden können ob sie wahr sind oder nicht.
Bei Verleumdung und Sachbeschädigung kann die Haftstrafe bis zu zwei Jahren betragen.Verleumdung bedeutet im Gegensatz zur üblen Nachrede, dass über eine Person etwas behauptet wird, dass nachweisbar erfunden ist.
Wegen Nötigung kann man bis zu drei Jahren Haft bekommen. Unter Nötigung versteht sich, dass ein bestimmtes Verhalten einer Person durch Drohungen oder Gewalt erzwingt wird.
Bei einer Körperverletzung und Diebstahl kann man sogar bis zu fünf Jahren Haft bekommen.
Ab dem Alter von vierzehn Jahren können Jugendliche bereits strafrechtlich haften.
(Quellen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: bundestag und Strafenkatalog: Mobbing: bussgeldkatalog)
Die Informationen zum Grundgesetz und Strafgesetzbuch sind durcheinander geraten. Finde die richtige Lösung zu den verdrehten Wörtern.
Laut Artikel 1 des Grundgestzes hat jede Person ein Recht auf die Menschenwürde. Artikel 2 besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf freie Entfaltung hat. Zu diesem Artikel zählt auch das Recht auf körperliche Unversertheit.
Laut dem Strafgesetzbuch können Bullies mit Geld- und Freiheitsstrafen bestraft werden.
Bei einer Körperverletzung und Diebstahl kann die Haftstrafe bis zu fünf Jahre andauern.
Nötigung bezeichnet, dass Personen durch Gewalt und Drohungen zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden. Hierfür kann man eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bekommen.
Wegen Beleidigung und übler Nachrede kann man die Freiheitsstrafemehrere Jahre betragen.
Verleumdung bedeutet, dass etwas nachweisbar Erfundenes über eine Person verbreitet wurde. Für Verleumdung und Sachbeschädigung kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren betragen.
Generell können Jugendliche bereits ab einem Alter von vierzehn Jahren strafrechtlich für ihre Taten haften.