Benutzer:Meike WWU-12/Entwurf des Lernpfadkapitels: Unfallforensiker*in: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Unfallforensiker*in kann man arbeiten, wenn man eine Weiterbildung als staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Meister*in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Maschinenbau oder vergleichbares absolviert und mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat. Alternativ kann man nach einem abgeschlossenen Studium, zum Beispiel im Bereich Fahrzeugelektronik, in den Beruf einsteigen. Aufgaben sind die Mitarbeit bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, die Sicherung technischer und digitaler Unfallspuren, Vermessung der Unfallstelle, Unfallrekonstruktionen und das Fertigen von Berichten und Stellungnahmen.}} | Als Unfallforensiker*in kann man arbeiten, wenn man eine Weiterbildung als staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Meister*in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Maschinenbau oder vergleichbares absolviert und mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat. Alternativ kann man nach einem abgeschlossenen Studium, zum Beispiel im Bereich Fahrzeugelektronik, in den Beruf einsteigen. Aufgaben sind die Mitarbeit bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, die Sicherung technischer und digitaler Unfallspuren, Vermessung der Unfallstelle, Unfallrekonstruktionen und das Fertigen von Berichten und Stellungnahmen. }} | ||
{{Box | Aufgabe 1a: Wiederholung: Winkel | | {{Box | Aufgabe 1a: Wiederholung: Winkel | |
Version vom 7. April 2023, 14:43 Uhr