(Post-)Kolonialismus/Entschädigungszahlungen an Namibia: Unterschied zwischen den Versionen

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Völkermord gibt es seit 1948 als Straftatbestand im Völkerstrafrecht. Völkermord bezeichnet die Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer ethnischen oder sozialen Merkmale.
 
Der Begriff Völkermord wurde im zweiten Weltkrieg verwendet
 
1944 prägte der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin den Begriff für die systematische Ermordung der Juden durch Nazi-Deutschland.
 
Der deutsche Überfall auf Polen im Herbst 1939 war begleitet von Exzessen an der polnischen Bevölkerung. Morde waren an der Tagesordnung. Diese Maßnahmen bildeten den Auftakt für die 1941 einsetzende systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Polen. Noch im September 1939 hatten SS-Truppen in Polen zudem mit der systematischen Ermordung psychisch kranker Menschen begonnen. Nach der NS-Rassenideologie galten nicht nur Juden sowie Sinti und Roma als "minderwertig", sondern die slawischen Völker insgesamt, vor allem Russen und Polen. So sollten die dem Deutschen Reich eingegliederten polnischen Gebiete durch Deportationen der polnischen und jüdischen Bevölkerung sowie der Besiedelung mit Volksdeutschen vollständig "eingedeutscht" werden.
 
Seit 1. Dezember 1939 mussten die jüdischen Einwohner im Generalgouvernement eine Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund tragen. Damit waren Juden äußerlich erkennbar und mussten jederzeit mit antisemitischen Angriffen rechnen. Tausende Juden starben monatlich an den katastrophalen Lebensbedingungen oder durch Zwangsarbeit, die sie für die Deutschen verrichten mussten.
 
= Quellen =
1. [[Völkermord|https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord]]
 
2. <nowiki>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18429/voelkermord/</nowiki>
 
3. <nowiki>https://www.dw.com/de/was-genau-bedeutet-eigentlich-v%C3%B6lkermord/a-61491398</nowiki>
 
4. <nowiki>https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/voelkermord.html</nowiki>

Aktuelle Version vom 19. Juli 2024, 22:36 Uhr


Was ist ein Völkermord

Völkermord gibt es seit 1948 als Straftatbestand im Völkerstrafrecht. Völkermord bezeichnet die Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer ethnischen oder sozialen Merkmale.

Der Begriff Völkermord wurde im zweiten Weltkrieg verwendet

1944 prägte der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin den Begriff für die systematische Ermordung der Juden durch Nazi-Deutschland.

Der deutsche Überfall auf Polen im Herbst 1939 war begleitet von Exzessen an der polnischen Bevölkerung. Morde waren an der Tagesordnung. Diese Maßnahmen bildeten den Auftakt für die 1941 einsetzende systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Polen. Noch im September 1939 hatten SS-Truppen in Polen zudem mit der systematischen Ermordung psychisch kranker Menschen begonnen. Nach der NS-Rassenideologie galten nicht nur Juden sowie Sinti und Roma als "minderwertig", sondern die slawischen Völker insgesamt, vor allem Russen und Polen. So sollten die dem Deutschen Reich eingegliederten polnischen Gebiete durch Deportationen der polnischen und jüdischen Bevölkerung sowie der Besiedelung mit Volksdeutschen vollständig "eingedeutscht" werden.

Seit 1. Dezember 1939 mussten die jüdischen Einwohner im Generalgouvernement eine Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund tragen. Damit waren Juden äußerlich erkennbar und mussten jederzeit mit antisemitischen Angriffen rechnen. Tausende Juden starben monatlich an den katastrophalen Lebensbedingungen oder durch Zwangsarbeit, die sie für die Deutschen verrichten mussten.

Quellen

1. https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

2. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18429/voelkermord/

3. https://www.dw.com/de/was-genau-bedeutet-eigentlich-v%C3%B6lkermord/a-61491398

4. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/voelkermord.html