Wendepunkte des 20. Jahrhunderts/erstes Anwerbeabkommen mit Italien

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Erstes Anwerbeabkommen mit Italien

Erstes Anwerbeabkommen mit Italien

Im Jahre 1955 schlossen Deutschland und Italien das erste Gastarbeiter*-Anwerbeabkommen, um den steigenden Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland zu decken und die Zahl der vielen Arbeitslosen in Italien zu reduzieren.

Was ist ein Anwerbeabkommen? Ein Anwerbeabkommen war ein Abkommen zwischen zwei Ländern, das die Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften in dem einen Land regelte und den Arbeitsplatzmangel in einem anderen Land reduzieren sollte. Dem einen Land eröffnete sich somit die Möglichkeit, Arbeitslose in das andere Land zu schicken, um dort für eine bestimmte Zeit zu arbeiten. Dem anderen Land wurden so nützliche Arbeitskräfte geschickt. Die Herkunftsländer der Arbeiter*innen gingen dabei meist den ersten Schritt, um ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Gastarbeiter*innen wurden dann im industriellen und landwirtschaftlichen Gewerbe eingesetzt.

Wie lief das Schließen des Abkommens ab? Vor und während des Krieges verließen viele Deutsche das Land, weshalb es weniger Leute in Deutschland gab, die hier arbeiten konnten. Dazu kam, dass die Industrieproduktion stieg und es die ersten Wehrpflichtigen gab. Deutschland hatte also wenige Arbeitslose, im Gegensatz dazu aber mehr nötige Arbeitsplätze. Diese wurden bspw. im Brücken- und Straßenbau, oder in der Arbeit in Bergwerken geschaffen. Diese Aufgaben galten als Arbeiten, für die Frauen nicht eingesetzt werden konnten. In Italien war das ganze anders, denn es gab viele Arbeitslose, aber kaum Arbeitsplätze. Jedoch wollte die deutsche Regierung keine italienischen Arbeiter aufnehmen, da sie vorerst mit den deutschen Arbeitern auskommen wollten. Weiter hieß es bei einer Verhandlung im Bundeswirtschaftsministerium, dass die Italiener „(…) eine geringe Arbeitsleistung, hohe Fehlschichten und Fluktuationen¹, kommunistische Unterwanderung und die Verbreitung von Krankheiten“([Zitat]) mit sich bringen würden.

Der Anstoß für die Abkommensschließung kam dann schließlich von Italien und erst der deutsche Wirtschaftsminister Ludwig Erhard sah die Vorteile eines solchen Abkommens. Er begann mit der Vorbereitung des Abkommens bis schließlich der Arbeitsminister Storch und der italienische Außenminister Martino am 20.12.1955 das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterschrieben. 1956 veranschlagte die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zusätzlichen Arbeitskräftebedarf von 800.000 Menschen und von nun an konnten deutsche Unternehmen Gastarbeiter aus Italien beschäftigen. Die Arbeiter sollten laut des Abkommens jedoch nicht für immer in Deutschland bleiben, sondern für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland angestellt werden (genaueres [hier]) 1973 folgte ein „Anwerbestopp“ von Deutschland, um den Arbeitsmarkt während einer schlechten Wirtschaftslage zu schützen. Dies erwies sich jedoch nicht als fördernd und demzufolge wurde ein Ausnahmekatalog für Ein- und Ausreise eingeführt, um Ein- und Ausreise besser überblicken und organisieren zu können.

Diese Vereinbarung war der Anstoß für weitere Abkommen bspw. zwischen Spanien, Griechenland und Deutschland(das Doppelabkommen) und zwischen Deutschland und der Türkei.

¹ Schwankungen von Größen, wie der Arbeitslosenzahl

  • In diesem Text werden Begriffe, die eine Personengruppe beschreiben, nicht gegendert. Gemeint ist trotzdem jedes Geschlecht.


Quellen:

[Bundeszentrale für politische Bildung] [deutschlandfunk] [inforadio]

[zeitklicks] 

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