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	<title>ZUM Projektwiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-10-04T07:53:14Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17689</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17689"/>
		<updated>2020-04-10T19:14:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A1:&#039;&#039;&#039; Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2:&#039;&#039;&#039; Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen.&amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3:&#039;&#039;&#039; Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 4:&#039;&#039;&#039; Das Verhalten des Schülers kann ggf. nicht nur die Klassenkameraden und die in der Klasse unterrichtenden LPs betreffen, sondern auch andere SuS und LPs (bspw. Androhung von Gewalt auf dem Schulhof etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der durch dei Ordnungsmaßnahmen zu gewährleistende Unterrichts und Erziehungsauftrag ist auf die Schule bezogen, nicht auf die Klasse. Eine Entscheidung darüber, ob die Schule diesem Auftrag noch nachkommen kann, kann nicht alleine von der Klassenkonferenz getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Verhalten kann das Verhältnis zwischen Schüler und Klassengemeinschaft (inkl. LPs, Eltern etc.) so gestört sein, dass möglicherweise am Ende der Klassenkonferenz ein unnfaires Urteil stehen könnte. Durch die Gesamtkonferenz ist hier ein objektiverer Blick auf die Sachlage gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 5:&#039;&#039;&#039; Erster Schritt: Einberufung der Gesamtkonferenz, da sich diese mit allen Angelegenheiten befasst, die die Arbeit der Schule betreffen. So bspw. auch Lehrplanthemen etc. 2. Schritt: Ernennung eines geschäftsführender Ausschuss und eines beratendeen Lehrkräfteausschuss (wenn dies durch die Gesamtkonferenz beschlossen wird). 3. Schritt: Schulkonferenz: Die Lehrer müssen in der Schulkonferenz so abstimmen, wie sie von der Gesamtkonferenz beauftragt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 6:&#039;&#039;&#039; Die Maßnahme stellt einen zusätzlichen Kontrollmechanismus für SuS und LP dar, denn die LP kann seine Noten mit den Noten der KollegInnen abgleichen und somit noch einmal besser einschätzen, ob seine Beurteilung dem durchschnittlichen Leistungsniveau entspricht. Stellt seine Note einen Ausreißer dar, kann die Begründung für die Note entsprechend in der Konferenz diskutiert werden. Umgekehrt sehen auch die anderen KollegInnen die Noten des Fachlehrers und können bei Ausreißern Rückfragen stellen. Damit ist auch der Schüler vor einer willkürlichen Notengebung besser geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 7:&#039;&#039;&#039; Beide Verhaltensweisen sind rechtlich zu beanstanden: Frau Schmitthenner kann - und sollte? - die Grundsätze für die Notenbildung offenlegen. Die Zeugnisnoten kann sie an dieser Stelle aber noch gar nicht verkünden, da sie von der Zeugniskonferenz festgelegt werden. Wenn die Zeugniskonferenz bereits stattgefunden hat, dann???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Herrn Diesingers Vorgehen ist rechtlich nicht einwandfrei: Denn Noten dürfen nicht berechnet werden. Nach seiner Aussage fließt die Mitarbeitsnote und die Noten aus anderen Leistungen überhaupt nicht in die Endnote ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 8:&#039;&#039;&#039; Fall a) Versetzt, weil Physik ein schriftliches Fach ist und damit die beiden Noten unter ausreichend ausgeglichen werden können (ZVO-Gym, §10, Absatz 2, Satz 1: &amp;quot;(2) Ein Schüler/Eine Schülerin ist zu versetzen, wenn er/sie 1. die Note &amp;quot;mangelhaft“ in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach mit der Note &amp;quot;befriedigend“ in drei Fächern, von denen eines ein schriftliches Fach sein muss, ausgleichen kann&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fall b) Nicht versetzt, weil drei Fächer unter ausreichend sind. (ZVO-Gym, §10, Absatz 4, Satz 2:&amp;quot;(4) Ein Schüler/Eine Schülerin ist nicht zu versetzen, wenn [...] 2. in drei oder mehr Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend“ (04 Punkte) lautet&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 9:&#039;&#039;&#039; a) Nicht versetzt, weil in zwei wissenschaftlichen Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend&amp;quot; ist (ZVO-Gym, §10, Abs. 4.3: &amp;quot;(4) Ein Schüler/Eine Schülerin ist nicht zu versetzen, wenn [...] 3.in zwei wissenschaftlichen Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend“ (04 Punkte) und mindestens eine dieser Noten &amp;quot;ungenügend“ lautet.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Der Schüler kann versetzt werden, wenn er in einer Nachprüfung im Fach Physik (aktuell 00) mindestens eine 04 erreicht. Würde er die Nachprüfung in Chemie (03) machen, könnte er auch bei einer positiven Nachprüfung nicht versetzt werden, weil dann ZVO-Gym, §10, Abs. 2.2 greift, die den Ausgleich einer &amp;quot;ungenügend&amp;quot; mit einer Note &amp;quot;gut&amp;quot; in einem schriftlichen UND einem nichtschriftlichen Fach ermöglicht. Der Schüler hat aber lediglich in nichtschriftlichen Fächern eine &amp;quot;gute&amp;quot; Note.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 10:&#039;&#039;&#039; Das Vorgehen ist nicht rechtmäßig. In §8 der ZVO-Gym, Abs. 1 heißt es hierzu: &amp;quot;Die Zeugnisse sind handschriftlich von dem Schulleiter/der Schulleiterin zu unterzeichnen. Die Verwendung von Faksimile-Stempeln ist unzulässig.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 11:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sd&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17685</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
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		<updated>2020-04-10T18:55:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2: Der Charakter einer umsichtigen Aufsicht lässt sich mithilfe dreier Adjektive kennzeichnen: aktiv, kontinuierlich und präventiv. Erläutern Sie an folgendem Fallbeispiel diese Erfordernisse: Besuch des Saarbrücker Zoos mit einer Klasse 5 (ca. 30 Schüler, 2 Begleitpersonen).&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen. &amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3: § 32 (siehe Anhang) sieht u.a. den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht (bis zu drei Tagen durch den Schulleiter, bis zu zwei Unterrichtswochen durch die Klassenkonferenz) vor. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird immer wieder von Kollegen angezweifelt („Jetzt wird ein verhaltensauffälliger Schüler nach einem schwerwiegenden Vergehen auch noch mit zusätzlicher Freizeit belohnt!“). Widerlegen Sie dieses Vorurteil und erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Ordnungsmaßnahme.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 4: Geben Sie mehrere Gründe an, weshalb nach § 32 der Ausschluss aus einer Schule lediglich durch die Gesamt-, nicht aber durch die Klassenkonferenz getroffen werden kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verhalten des Schülers kann ggf. nicht nur die Klassenkameraden und die in der Klasse unterrichtenden LPs betreffen, sondern auch andere SuS und LPs (bspw. Androhung von Gewalt auf dem Schulhof etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der durch dei Ordnungsmaßnahmen zu gewährleistende Unterrichts und Erziehungsauftrag ist auf die Schule bezogen, nicht auf die Klasse. Eine Entscheidung darüber, ob die Schule diesem Auftrag noch nachkommen kann, kann nicht alleine von der Klassenkonferenz getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Verhalten kann das Verhältnis zwischen Schüler und Klassengemeinschaft (inkl. LPs, Eltern etc.) so gestört sein, dass möglicherweise am Ende der Klassenkonferenz ein unnfaires Urteil stehen könnte. Durch die Gesamtkonferenz ist hier ein objektiverer Blick auf die Sachlage gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 5: Ein Schulleiter eines saarländischen Gymnasiums sieht sich mehrfach von Elternseite der Kritik ausgesetzt, es sei ungünstig, in Klasse 5 ausschließlich mit Französisch als 1. Fremdsprache zu beginnen. Gefordert wird die Einrichtung von Eingangsklassen mit Englisch als 1. Fremdsprache. Stellen Sie möglichst ausführlich die verschiedenen Schritte dar, die der Schulleiter im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes bis zu einer eventuellen Entscheidung initiieren muss.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Schritt: Einberufung der Gesamtkonferenz, da sich diese mit allen Angelegenheiten befasst, die die Arbeit der Schule betreffen. So bspw. auch Lehrplanthemen etc.&lt;br /&gt;
#Schritt: Ernennung eines geschäftsführender Ausschuss und eines beratendeen Lehrkräfteausschuss (wenn dies durch die Gesamtkonferenz beschlossen wird)&lt;br /&gt;
#Schritt: Schulkonferenz: Die Lehrer müssen in der Schulkonferenz so abstimmen, wie sie von der Gesamtkonferenz beauftragt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 6: Begründen Sie, weshalb der Gesetzgeber die Verantwortung für die Zeugnisnoten ausdrücklich dem Gremium Klassenkonferenz überträgt und nicht dem einzelnen Fachlehrer, der das Leistungsvermögen der Schüler wahrscheinlich am besten beurteilen kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahme stellt einen zusätzlichen Kontrollmechanismus für SuS und LP dar, denn die LP kann seine Noten mit den Noten der KollegInnen abgleichen und somit noch einmal besser einschätzen, ob seine Beurteilung dem durchschnittlichen Leistungsniveau entspricht. Stellt seine Note einen Ausreißer dar, kann die Begründung für die Note entsprechend in der Konferenz diskutiert werden. Umgekehrt sehen auch die anderen KollegInnen die Noten des Fachlehrers und können bei Ausreißern Rückfragen stellen. Damit ist auch der Schüler vor einer willkürlichen Notengebung besser geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 7: Beurteilen Sie folgende Verhaltensweisen der betreffenden Lehrkräfte: a) „Können wir die Noten besprechen?“, fragt die 8a ihre Englischlehrerin. „Na klar!“, antwortet Frau Schmitthenner, legt die Grundsätze für die Notenbildung in ihrem Fach offen und gibt die Zeugnisnoten bekannt. b) „Das mache ich grundsätzlich nicht. Ihr kennt doch eure Klassenarbeitsnoten und könnt rechnen“, erwidert der Mathematiklehrer der 8a, Herr Diesinger.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Verhaltensweisen sind rechtlich zu beanstanden: Frau Schmitthenner kann - und sollte? - die Grundsätze für die Notenbildung offenlegen. Die Zeugnisnoten kann sie an dieser Stelle aber noch gar nicht verkünden, da sie von der Zeugniskonferenz festgelegt werden. Wenn die Zeugniskonferenz bereits stattgefunden hat, dann???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Herrn Diesingers Vorgehen ist rechtlich nicht einwandfrei: Denn Noten dürfen nicht berechnet werden. Nach seiner Aussage fließt die Mitarbeitsnote und die Noten aus anderen Leistungen überhaupt nicht in die Endnote ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 8: Überprüfen Sie folgende Zeugnisse (Kl. 9) im Hinblick auf die Versetzung:&#039;&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;a) Zeugnis 1 (mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig): Deutsch 04, Englisch 06, Französisch 02, Mathematik 05, Physik 07, Chemie 08, Biologie 06, Geschichte 03, Sozialkunde 05, Religion 11, Musik 05, Sport 07&#039;&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;b) Zeugnis 2 (sprachlicher Zweig): Deutsch 09, Französisch 08, Englisch 10, Spanisch 11, Mathematik 02, Physik 06, Biologie 12, Chemie 05, Geschichte 03, Sozialkunde 05, Religion 07, Musik 01, Sport 14&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fall a) Versetzt, weil Physik ein schriftliches Fach ist und damit die beiden Noten unter ausreichend ausgeglichen werden können (ZVO-Gym, §10, Absatz 2, Satz 1: &amp;quot;(2) Ein Schüler/Eine Schülerin ist zu versetzen, wenn er/sie 1. die Note &amp;quot;mangelhaft“ in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach mit der Note &amp;quot;befriedigend“ in drei Fächern, von denen eines ein schriftliches Fach sein muss, ausgleichen kann&amp;quot;) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fall b) Nicht versetzt, weil drei Fächer unter ausreichend sind. (ZVO-Gym, §10, Absatz 4, Satz 2:&amp;quot;(4) Ein Schüler/Eine Schülerin ist nicht zu versetzen, wenn [...] 2. in drei oder mehr Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend“ (04 Punkte) lautet&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 9: („Spezialaufgabe“ im Sinne der extrinsischen Motivation) In einer Klasse 9 (Sprachenzweig) liegt folgendes Zeugnis vor:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Religion:Deutsch:Französisch (1. FS):Englisch (2. FS):Spanisch (3. FS):Mathematik:Biologie:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;befriedigend (08)ausreichend (06)ausreichend (04)ausreichend (06)befriedigend (08)ausreichend (04)befriedigend (07)&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Chemie:Physik:Geschichte:Sozialkunde:Musik:Sport:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;mangelhaft (03)ungenügend (00)ausreichend (04)ausreichend (05)gut (11)gut (12)&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;a) Überprüfen Sie das Zeugnis im Hinblick auf die Versetzung.b) Erklären Sie, welche Möglichkeiten im Falle einer Nichtversetzung hinsichtlich einer Nachprüfung bestehen.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
a) Nicht versetzt, weil in zwei wissenschaftlichen Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend&amp;quot; ist (ZVO-Gym, §10, Abs. 4.3: &amp;quot;(4) Ein Schüler/Eine Schülerin ist nicht zu versetzen, wenn [...] 3.in zwei wissenschaftlichen Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend“ (04 Punkte) und mindestens eine dieser Noten &amp;quot;ungenügend“ lautet.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Der Schüler kann versetzt werden, wenn er in einer Nachprüfung im Fach Physik (aktuell 00) mindestens eine 04 erreicht. Würde er die Nachprüfung in Chemie (03) machen, könnte er auch bei einer positiven Nachprüfung nicht versetzt werden, weil dann ZVO-Gym, §10, Abs. 2.2 greift, die den Ausgleich einer &amp;quot;ungenügend&amp;quot; mit einer Note &amp;quot;gut&amp;quot; in einem schriftlichen UND einem nichtschriftlichen Fach ermöglicht. Der Schüler hat aber lediglich in nichtschriftlichen Fächern eine &amp;quot;gute&amp;quot; Note.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17683</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
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		<updated>2020-04-10T18:39:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2: Der Charakter einer umsichtigen Aufsicht lässt sich mithilfe dreier Adjektive kennzeichnen: aktiv, kontinuierlich und präventiv. Erläutern Sie an folgendem Fallbeispiel diese Erfordernisse: Besuch des Saarbrücker Zoos mit einer Klasse 5 (ca. 30 Schüler, 2 Begleitpersonen).&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen. &amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3: § 32 (siehe Anhang) sieht u.a. den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht (bis zu drei Tagen durch den Schulleiter, bis zu zwei Unterrichtswochen durch die Klassenkonferenz) vor. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird immer wieder von Kollegen angezweifelt („Jetzt wird ein verhaltensauffälliger Schüler nach einem schwerwiegenden Vergehen auch noch mit zusätzlicher Freizeit belohnt!“). Widerlegen Sie dieses Vorurteil und erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Ordnungsmaßnahme.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 4: Geben Sie mehrere Gründe an, weshalb nach § 32 der Ausschluss aus einer Schule lediglich durch die Gesamt-, nicht aber durch die Klassenkonferenz getroffen werden kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verhalten des Schülers kann ggf. nicht nur die Klassenkameraden und die in der Klasse unterrichtenden LPs betreffen, sondern auch andere SuS und LPs (bspw. Androhung von Gewalt auf dem Schulhof etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der durch dei Ordnungsmaßnahmen zu gewährleistende Unterrichts und Erziehungsauftrag ist auf die Schule bezogen, nicht auf die Klasse. Eine Entscheidung darüber, ob die Schule diesem Auftrag noch nachkommen kann, kann nicht alleine von der Klassenkonferenz getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Verhalten kann das Verhältnis zwischen Schüler und Klassengemeinschaft (inkl. LPs, Eltern etc.) so gestört sein, dass möglicherweise am Ende der Klassenkonferenz ein unnfaires Urteil stehen könnte. Durch die Gesamtkonferenz ist hier ein objektiverer Blick auf die Sachlage gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 5: Ein Schulleiter eines saarländischen Gymnasiums sieht sich mehrfach von Elternseite der Kritik ausgesetzt, es sei ungünstig, in Klasse 5 ausschließlich mit Französisch als 1. Fremdsprache zu beginnen. Gefordert wird die Einrichtung von Eingangsklassen mit Englisch als 1. Fremdsprache. Stellen Sie möglichst ausführlich die verschiedenen Schritte dar, die der Schulleiter im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes bis zu einer eventuellen Entscheidung initiieren muss.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Schritt: Einberufung der Gesamtkonferenz, da sich diese mit allen Angelegenheiten befasst, die die Arbeit der Schule betreffen. So bspw. auch Lehrplanthemen etc.&lt;br /&gt;
#Schritt: Ernennung eines geschäftsführender Ausschuss und eines beratendeen Lehrkräfteausschuss (wenn dies durch die Gesamtkonferenz beschlossen wird)&lt;br /&gt;
#Schritt: Schulkonferenz: Die Lehrer müssen in der Schulkonferenz so abstimmen, wie sie von der Gesamtkonferenz beauftragt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 6: Begründen Sie, weshalb der Gesetzgeber die Verantwortung für die Zeugnisnoten ausdrücklich dem Gremium Klassenkonferenz überträgt und nicht dem einzelnen Fachlehrer, der das Leistungsvermögen der Schüler wahrscheinlich am besten beurteilen kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahme stellt einen zusätzlichen Kontrollmechanismus für SuS und LP dar, denn die LP kann seine Noten mit den Noten der KollegInnen abgleichen und somit noch einmal besser einschätzen, ob seine Beurteilung dem durchschnittlichen Leistungsniveau entspricht. Stellt seine Note einen Ausreißer dar, kann die Begründung für die Note entsprechend in der Konferenz diskutiert werden. Umgekehrt sehen auch die anderen KollegInnen die Noten des Fachlehrers und können bei Ausreißern Rückfragen stellen. Damit ist auch der Schüler vor einer willkürlichen Notengebung besser geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 7: Beurteilen Sie folgende Verhaltensweisen der betreffenden Lehrkräfte: a) „Können wir die Noten besprechen?“, fragt die 8a ihre Englischlehrerin. „Na klar!“, antwortet Frau Schmitthenner, legt die Grundsätze für die Notenbildung in ihrem Fach offen und gibt die Zeugnisnoten bekannt. b) „Das mache ich grundsätzlich nicht. Ihr kennt doch eure Klassenarbeitsnoten und könnt rechnen“, erwidert der Mathematiklehrer der 8a, Herr Diesinger.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Verhaltensweisen sind rechtlich zu beanstanden: Frau Schmitthenner kann - und sollte? - die Grundsätze für die Notenbildung offenlegen. Die Zeugnisnoten kann sie an dieser Stelle aber noch gar nicht verkünden, da sie von der Zeugniskonferenz festgelegt werden. Wenn die Zeugniskonferenz bereits stattgefunden hat, dann???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Herrn Diesingers Vorgehen ist rechtlich nicht einwandfrei: Denn Noten dürfen nicht berechnet werden. Nach seiner Aussage fließt die Mitarbeitsnote und die Noten aus anderen Leistungen überhaupt nicht in die Endnote ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 8: Überprüfen Sie folgende Zeugnisse (Kl. 9) im Hinblick auf die Versetzung:&#039;&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;a) Zeugnis 1 (mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig): Deutsch 04, Englisch 06, Französisch 02, Mathematik 05, Physik 07, Chemie 08, Biologie 06, Geschichte 03, Sozialkunde 05, Religion 11, Musik 05, Sport 07&#039;&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;b) Zeugnis 2 (sprachlicher Zweig): Deutsch 09, Französisch 08, Englisch 10, Spanisch 11, Mathematik 02, Physik 06, Biologie 12, Chemie 05, Geschichte 03, Sozialkunde 05, Religion 07, Musik 01, Sport 14&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fall a) Versetzt, weil Physik ein schriftliches Fach ist und damit die beiden Noten unter ausreichend ausgeglichen werden können (ZVO-Gym, §10, Absatz 2, Satz 1: &amp;quot;(2) Ein Schüler/Eine Schülerin ist zu versetzen, wenn er/sie 1. die Note &amp;quot;mangelhaft“ in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach mit der Note &amp;quot;befriedigend“ in drei Fächern, von denen eines ein schriftliches Fach sein muss, ausgleichen kann&amp;quot;) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fall b) Nicht versetzt, weil drei Fächer unter ausreichend sind. (ZVO-Gym, §10, Absatz 4, Satz 2:&amp;quot;(4) Ein Schüler/Eine Schülerin ist nicht zu versetzen, wenn [...] 2. in drei oder mehr Fächern die Note unter &amp;quot;ausreichend“ (04 Punkte) lautet&amp;quot;)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17678</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17678"/>
		<updated>2020-04-10T18:16:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2: Der Charakter einer umsichtigen Aufsicht lässt sich mithilfe dreier Adjektive kennzeichnen: aktiv, kontinuierlich und präventiv. Erläutern Sie an folgendem Fallbeispiel diese Erfordernisse: Besuch des Saarbrücker Zoos mit einer Klasse 5 (ca. 30 Schüler, 2 Begleitpersonen).&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen. &amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3: § 32 (siehe Anhang) sieht u.a. den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht (bis zu drei Tagen durch den Schulleiter, bis zu zwei Unterrichtswochen durch die Klassenkonferenz) vor. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird immer wieder von Kollegen angezweifelt („Jetzt wird ein verhaltensauffälliger Schüler nach einem schwerwiegenden Vergehen auch noch mit zusätzlicher Freizeit belohnt!“). Widerlegen Sie dieses Vorurteil und erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Ordnungsmaßnahme.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 4: Geben Sie mehrere Gründe an, weshalb nach § 32 der Ausschluss aus einer Schule lediglich durch die Gesamt-, nicht aber durch die Klassenkonferenz getroffen werden kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verhalten des Schülers kann ggf. nicht nur die Klassenkameraden und die in der Klasse unterrichtenden LPs betreffen, sondern auch andere SuS und LPs (bspw. Androhung von Gewalt auf dem Schulhof etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der durch dei Ordnungsmaßnahmen zu gewährleistende Unterrichts und Erziehungsauftrag ist auf die Schule bezogen, nicht auf die Klasse. Eine Entscheidung darüber, ob die Schule diesem Auftrag noch nachkommen kann, kann nicht alleine von der Klassenkonferenz getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Verhalten kann das Verhältnis zwischen Schüler und Klassengemeinschaft (inkl. LPs, Eltern etc.) so gestört sein, dass möglicherweise am Ende der Klassenkonferenz ein unnfaires Urteil stehen könnte. Durch die Gesamtkonferenz ist hier ein objektiverer Blick auf die Sachlage gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 5: Ein Schulleiter eines saarländischen Gymnasiums sieht sich mehrfach von Elternseite der Kritik ausgesetzt, es sei ungünstig, in Klasse 5 ausschließlich mit Französisch als 1. Fremdsprache zu beginnen. Gefordert wird die Einrichtung von Eingangsklassen mit Englisch als 1. Fremdsprache. Stellen Sie möglichst ausführlich die verschiedenen Schritte dar, die der Schulleiter im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes bis zu einer eventuellen Entscheidung initiieren muss.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Schritt: Einberufung der Gesamtkonferenz, da sich diese mit allen Angelegenheiten befasst, die die Arbeit der Schule betreffen. So bspw. auch Lehrplanthemen etc.&lt;br /&gt;
#Schritt: Ernennung eines geschäftsführender Ausschuss und eines beratendeen Lehrkräfteausschuss (wenn dies durch die Gesamtkonferenz beschlossen wird)&lt;br /&gt;
#Schritt: Schulkonferenz: Die Lehrer müssen in der Schulkonferenz so abstimmen, wie sie von der Gesamtkonferenz beauftragt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 6: Begründen Sie, weshalb der Gesetzgeber die Verantwortung für die Zeugnisnoten ausdrücklich dem Gremium Klassenkonferenz überträgt und nicht dem einzelnen Fachlehrer, der das Leistungsvermögen der Schüler wahrscheinlich am besten beurteilen kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahme stellt einen zusätzlichen Kontrollmechanismus für SuS und LP dar, denn die LP kann seine Noten mit den Noten der KollegInnen abgleichen und somit noch einmal besser einschätzen, ob seine Beurteilung dem durchschnittlichen Leistungsniveau entspricht. Stellt seine Note einen Ausreißer dar, kann die Begründung für die Note entsprechend in der Konferenz diskutiert werden. Umgekehrt sehen auch die anderen KollegInnen die Noten des Fachlehrers und können bei Ausreißern Rückfragen stellen. Damit ist auch der Schüler vor einer willkürlichen Notengebung besser geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 7: Beurteilen Sie folgende Verhaltensweisen der betreffenden Lehrkräfte: a) „Können wir die Noten besprechen?“, fragt die 8a ihre Englischlehrerin. „Na klar!“, antwortet Frau Schmitthenner, legt die Grundsätze für die Notenbildung in ihrem Fach offen und gibt die Zeugnisnoten bekannt. b) „Das mache ich grundsätzlich nicht. Ihr kennt doch eure Klassenarbeitsnoten und könnt rechnen“, erwidert der Mathematiklehrer der 8a, Herr Diesinger.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Verhaltensweisen sind rechtlich zu beanstanden: Frau Schmitthenner kann - und sollte? - die Grundsätze für die Notenbildung offenlegen. Die Zeugnisnoten kann sie an dieser Stelle aber noch gar nicht verkünden, da sie von der Zeugniskonferenz festgelegt werden. Wenn die Zeugniskonferenz bereits stattgefunden hat, dann???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Herrn Diesingers Vorgehen ist rechtlich nicht einwandfrei: Denn Noten dürfen nicht berechnet werden. Nach seiner Aussage fließt die Mitarbeitsnote und die Noten aus anderen Leistungen überhaupt nicht in die Endnote ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
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		<updated>2020-04-10T17:37:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2: Der Charakter einer umsichtigen Aufsicht lässt sich mithilfe dreier Adjektive kennzeichnen: aktiv, kontinuierlich und präventiv. Erläutern Sie an folgendem Fallbeispiel diese Erfordernisse: Besuch des Saarbrücker Zoos mit einer Klasse 5 (ca. 30 Schüler, 2 Begleitpersonen).&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen. &amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3: § 32 (siehe Anhang) sieht u.a. den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht (bis zu drei Tagen durch den Schulleiter, bis zu zwei Unterrichtswochen durch die Klassenkonferenz) vor. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird immer wieder von Kollegen angezweifelt („Jetzt wird ein verhaltensauffälliger Schüler nach einem schwerwiegenden Vergehen auch noch mit zusätzlicher Freizeit belohnt!“). Widerlegen Sie dieses Vorurteil und erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Ordnungsmaßnahme.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 4: Geben Sie mehrere Gründe an, weshalb nach § 32 der Ausschluss aus einer Schule lediglich durch die Gesamt-, nicht aber durch die Klassenkonferenz getroffen werden kann.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verhalten des Schülers kann ggf. nicht nur die Klassenkameraden und die in der Klasse unterrichtenden LPs betreffen, sondern auch andere SuS und LPs (bspw. Androhung von Gewalt auf dem Schulhof etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der durch dei Ordnungsmaßnahmen zu gewährleistende Unterrichts und Erziehungsauftrag ist auf die Schule bezogen, nicht auf die Klasse. Eine Entscheidung darüber, ob die Schule diesem Auftrag noch nachkommen kann, kann nicht alleine von der Klassenkonferenz getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Verhalten kann das Verhältnis zwischen Schüler und Klassengemeinschaft (inkl. LPs, Eltern etc.) so gestört sein, dass möglicherweise am Ende der Klassenkonferenz ein unnfaires Urteil stehen könnte. Durch die Gesamtkonferenz ist hier ein objektiverer Blick auf die Sachlage gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 5: Ein Schulleiter eines saarländischen Gymnasiums sieht sich mehrfach von Elternseite der Kritik ausgesetzt, es sei ungünstig, in Klasse 5 ausschließlich mit Französisch als 1. Fremdsprache zu beginnen. Gefordert wird die Einrichtung von Eingangsklassen mit Englisch als 1. Fremdsprache. Stellen Sie möglichst ausführlich die verschiedenen Schritte dar, die der Schulleiter im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes bis zu einer eventuellen Entscheidung initiieren muss.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Schritt: Gesamtkonferenz, da sich diese mit allen Angelegenheiten befasst, die die Arbeit der Schule betreffen. So bspw. auch Lehrplanthemen etc.&lt;br /&gt;
# Schritt: Schulkonferenz: Die Lehrer müssen in der Schulkonferenz so abstimmen, wie sie von der Gesamtkonferenz beauftragt wurden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
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		<updated>2020-04-10T17:02:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; (Fischer/Neuhaus/Neuhaus/Kallenborn)====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht eplizit, aber implizit in der genannten Textstelle enthalten, da Verhältnismäßigkeit bedeutet, &amp;quot;der jeweiligen Situation&amp;quot; gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 2: Der Charakter einer umsichtigen Aufsicht lässt sich mithilfe dreier Adjektive kennzeichnen: aktiv, kontinuierlich und präventiv. Erläutern Sie an folgendem Fallbeispiel diese Erfordernisse: Besuch des Saarbrücker Zoos mit einer Klasse 5 (ca. 30 Schüler, 2 Begleitpersonen).&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Attribute &amp;quot;aktiv&amp;quot;, &amp;quot;kontinuierlich&amp;quot; und &amp;quot;präventiv&amp;quot; finden sich so nicht im Erlass. Im genannten Fallbeispiel sollte eine kontinuierliche Aufsicht vermutlich (!) darin bestehen, dass jeder Schüler zu jeder Zeit im &amp;quot;Einflussbereich&amp;quot; von einer der beiden begleitenden Lehrpersonen steht. Allerdings würde dies der im Erlass stehenden Forderung zu widerlaufen, dass eine permanente Überwachung und Gängelung zu vermeiden ist. Außerdem stellt der Erlass klar, dass nicht alle SuS von den LP zu jeder Zeit beobachtet werden kann. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Kontinuierlich&#039;&#039;&#039;&amp;quot; bedeutet für das genannte Fallbeispiel also, dass sich die LP zu jeder Zeit ihrer Aufsichtspflicht bewusst ist und &amp;quot;alle zur Schadensverhütung notwendigen Maßnahmen treffen und deren Befolgung überwachen. Indem den SuS bspw. Konsequenzen ihres Handelns vermittelt werden, sollte eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Aktiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist m.E. die Aufsicht dann, wenn die LP auch dafür sorgt, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Es reicht also nicht, bloß anwesend zu sein. &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Präventiv&#039;&#039;&#039;&amp;quot; ist die Aufsicht dann, wenn mögliche Gefahren bereits im Vorhinein antizipiuert werden und die SuS entsprechend darauf hingewiesen werden. So sollte den SuS unmissverständlich klargemacht werden, dass zu keiner Zeit die Sicherheitsbarrieren vor den Gehegen übertreten werden dürfen. &amp;lt;!-- Was ist aber mit dem sich im Zoo befindenden Spielplatz. Der ist ja auf eine Benutzung durch Kinder ausgelegt. Was ist, wenn hier ein SuS vom Klettergerüst fällt? --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A 3: § 32 (siehe Anhang) sieht u.a. den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht (bis zu drei Tagen durch den Schulleiter, bis zu zwei Unterrichtswochen durch die Klassenkonferenz) vor. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird immer wieder von Kollegen angezweifelt („Jetzt wird ein verhaltensauffälliger Schüler nach einem schwerwiegenden Vergehen auch noch mit zusätzlicher Freizeit belohnt!“). Widerlegen Sie dieses Vorurteil und erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Ordnungsmaßnahme.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorurteil kann dadurch widerlegt werden, dass die SuS durch die ernsten Konsequenzen auch tatsächlich die Tragweite ihres Handelns verstehen. Eine erste Reaktion mag die Freude über die zusätzliche Freizeit sein. Diese geht aber mit einem deutlich veränderten Alltag einher und dürfte häufig dazu führen, dass der Schüler die Tragweite seiner Handlungen begreift. Rechtlich abgesichert ist das auch durch das SchoG: Denn in §32 werden Ordnungsmaßnahmen explizit als Mittel für die &amp;quot;Verwirklichung des Unterrichts[...]auftrags der Schule&amp;quot; genannt (SchoG, §32).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17614</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
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		<updated>2020-04-10T12:11:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Schulrecht==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Hausaufgaben des Studienseminars zum Thema &amp;quot;Schulrecht&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Arbeitsauftrag 1: § 16, Abs. 1 überlässt die Wahl der Erziehungsmaßnahmen ausdrücklich den Lehrern, fordert aber dazu auf, „verantwortungsbewusst“ zu entscheiden, um „der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleichermaßen gerecht“ zu werden (SPhVTextsammlung, S. 70). Dazu gehört auch (ohne expliziten Hinweis) die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Erklären Sie diesen Grundsatz unter Verwendung eines Beispiels&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich unmittelbar auf Art. 16, da er die in der Afugabenstellung zitierten Punkte beinhaltet: Verhältnismäßigkeit setzt die Erziehungsmaßnahme in Beziehung mit dem Handeln, das durch die Erziehungsmaßnahme verändert werden soll. Hat ein Schüler also bspw. drei Mal keine Hausaufgaben gemacht, wäre es unverhältnismäßig, ihn der Schule zu verweisen. Das würde dem Attribut &amp;quot;verantwortungsbewusst&amp;quot; widersprechen, da sie schulische Laufbahn des Schülers negativ beeinflusst wäre.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
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		<updated>2020-04-08T14:10:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=[[Datei:Watch-4638673.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Links zu den Themen für die mündliche Prüfung==&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht|Schulrecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Didaktische Theorien und Modelle|Didaktische Theorien und Modelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Motivation|Motivation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Umgang mit Heterogenität|Umgang mit Heterogenität]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Klassenführung und Umgang mit Störungen|Klassenführung und Umgang mit Störungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Leistungsmessung|Leistungsmessung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<updated>2020-04-08T14:09:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Hochgeladen mit VisualEditor Seite&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Information&lt;br /&gt;
|description = Titelbild - Das Bild stammt von Pixabay und darf entsprechend hier verwendet werden.&lt;br /&gt;
|source = Eigene Arbeit&lt;br /&gt;
|author = [[User:TiKa studsemgymsaar|TiKa studsemgymsaar]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lizenz ==&lt;br /&gt;
{{Bild-CC-by-sa/4.0/de}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Leistungsmessung</title>
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		<updated>2020-04-08T14:01:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Leistungsmessung == Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Leistungsmessung ==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Klassenf%C3%BChrung_und_Umgang_mit_St%C3%B6rungen&amp;diff=17088</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Klassenführung und Umgang mit Störungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Klassenf%C3%BChrung_und_Umgang_mit_St%C3%B6rungen&amp;diff=17088"/>
		<updated>2020-04-08T14:00:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Klassenführung und Umgang mit Störungen == Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Klassenführung und Umgang mit Störungen ==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Umgang mit Heterogenität</title>
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		<updated>2020-04-08T14:00:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Umgang mit Heterogenität == Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Umgang mit Heterogenität ==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Motivation</title>
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		<updated>2020-04-08T13:59:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Motivation==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.&lt;/div&gt;</summary>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Motivation&amp;diff=17085</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Motivation</title>
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		<updated>2020-04-08T13:59:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Motivation == Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Motivation ==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17084</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
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		<updated>2020-04-08T13:58:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=Derivative pic.svg&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Links zu den Themen für die mündliche Prüfung ==&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht|Schulrecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Didaktische Theorien und Modelle|Didaktische Theorien und Modelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Motivation|Motivation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Umgang mit Heterogenität|Umgang mit Heterogenität]]&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Leistungsmessung|Leistungsmessung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Didaktische_Theorien_und_Modelle&amp;diff=17083</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Didaktische Theorien und Modelle</title>
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		<updated>2020-04-08T13:56:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: /* Didaktische Theorien und Modelle */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Didaktische Theorien und Modelle==&lt;br /&gt;
Ab hier kann diskutiert und bearbeitet werden&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Didaktische Theorien und Modelle</title>
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		<updated>2020-04-08T13:56:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Didaktische Theorien und Modelle ==“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Didaktische Theorien und Modelle ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17081</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
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		<updated>2020-04-08T13:44:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=Derivative pic.svg&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
Themen für die mündliche Prüfung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht|Schulrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17080</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)/Schulrecht&amp;diff=17080"/>
		<updated>2020-04-08T13:44:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „== Schulrecht == Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Schulrecht ==&lt;br /&gt;
Hier können alle Sachen diskutiert werden, die es zu diesem Thema braucht.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17079</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
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		<updated>2020-04-08T13:14:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=Derivative pic.svg&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17078</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
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		<updated>2020-04-08T13:13:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=Derivative pic.svg&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
Themen für die mündliche Prüfung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)/Schulrecht|Schulrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17067</id>
		<title>Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Pr%C3%BCfungsvorbereitung_Referendariat_-_Saarland_(Sek._I_und_II)&amp;diff=17067"/>
		<updated>2020-04-08T11:25:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorlage:Projektstartseite  |Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)  |Farbe=#b6216d  |Bild=Derivative pic.svg  |H…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Projektstartseite&lt;br /&gt;
|Titel des Projekts = Prüfungsvorbereitung Referendariat - Saarland (Sek. I und II)&lt;br /&gt;
|Farbe=#b6216d&lt;br /&gt;
|Bild=Derivative pic.svg&lt;br /&gt;
|Höhe=250&lt;br /&gt;
|Beschreibung des Projekts= Die Projektseite dient den Studienreferendarinnen und -referendaren des Studienseminars für die Sekundarstufen I und II (Gymnasien und Gemeinschaftsschule) zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zum zweiten Staatsexamen.&lt;br /&gt;
|Weitere Hinweise= ---&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/Motivation/SG&amp;diff=16272</id>
		<title>Studsemgym-saar/Motivation/SG</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/Motivation/SG&amp;diff=16272"/>
		<updated>2020-03-29T08:49:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Kleinere Ergänzungen bei Aufgabe 1, Ergänzung der Strategien von Keller innerhalb der Dimensionen bei Aufgabe 2&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== &#039;&#039;&#039;1. Aufgabe&#039;&#039;&#039; – Entscheidung über motivationsförderliche und –hinderliche Strategien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
      &#039;&#039;&#039;I.         Fallbeispiel:&#039;&#039;&#039; „Meret, das hast du besser gemacht als Julius!“ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Strategie ist für Meret aufgrund der ihr zufallenden Anerkennung (&#039;&#039;Recognition&#039;&#039;) motivationsförderlich. Allerdings erfolgt keine Bewertung, die individuell auf die erbrachte Leistung bzw. den Lernerfolg eingeht. Eine individuelle oder an Kriterien orientierte Rückmeldung erscheint daher noch motivationsförderlicher zu sein, da dann auch der Bereich &#039;&#039;Evaluation&#039;&#039; berücksichtigt wird.&lt;br /&gt;
*Allerdings gilt die Motivationsförderlichkeit für Meret nur so lange, bis sie erkennt, dass bei der nächsten Rückmeldung Julius und sie die Positionen tauschen könnten, dass also die Anerkennung der Leistung des einen mit der Abwertung der Leistung des anderen einhergeht. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, wer in dem Beispiel die Aussage mithört: Wenn Julius die Aussage mitbekommt (direkt oder durch die Berichterstattung Merets), wirkt das auf Julius natürlich demotivierend. Wenn also Meret erkennt, dass ihre Leistung kompetitiv bewertet wird, kann auch das demotivierend wirken, weil sie - wie erwähnt - ggf. beim nächsten Mal diejenige sein kann, die etwas schlechter gemacht hat als Julius.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
     &#039;&#039;&#039;II.         Fallbeispiel:&#039;&#039;&#039; „Wir werden einen Gedichtwettbewerb durchführen und jeder Mitschüler benotet durch Aufzeigen von Punkten!“ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Strategie ist insofern motivationsförderlich, dass den Lernenden Verantwortung gegeben wird und eine gewisse Bewertungsmaßnahme vorgenommen wird, wodurch die Bereiche &#039;&#039;Autonomy&#039;&#039; und &#039;&#039;Evalution&#039;&#039; berücksichtigt werden. Durch eine Bewertung der vorgetragenen Gedichte mithilfe eines Rückmeldebogens könnte der Bereich &#039;&#039;Evaluation&#039;&#039; mehr zur Motivation beitragen. Durch eine wertschätzende individuelle Rückmeldung könnte zusätzlich der Bereich &#039;&#039;Recognition&#039;&#039; motivationsförderlich wirken.&lt;br /&gt;
*Außerdem spielt das &#039;&#039;Grouping&#039;&#039; hier eine große Rolle, da eine solche Evaluation nur in Lerngruppen durchgeführt werden kann, die mindestens zwei Bedingungen erfüllt: Erstens muss sie im Feedbackverhalten geschult sein und zweitens dürfen klasseninterne Konflikte hier nicht dazu führen, dass einzelne Schüler vor der Klasse denunziert oder bloßgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   &#039;&#039;&#039;III.         Fallbeispiel:&#039;&#039;&#039; Am Gedenktag für den Mauerfall spricht der Lehrer kurz über das historische Ereignis, geht aber dann weiter auf Hitler ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Das Verhalten der Lehrkraft ist als motivationshinderlich zu bewerten. Die Lehrkraft geht zwar sowohl auf das aktuelle historische Ereignis als auch auf das im Zuge der Reihe zu behandelnde Thema ein, wodurch eigentlich der Bereich &#039;&#039;Task&#039;&#039; angesprochen würde. Sowohl dem aktuellen Ereignis als auch dem eigentlich angedachten Thema wird jedoch nicht genügend Bedeutung beigemessen, sodass beide Themen als wenig lohnenswert erscheinen. Eine Schwerpunktsetzung hingegen beispielsweise auf das aktuelle Ereignis hätte durchaus zur Motivation der Lernenden beitragen können.&lt;br /&gt;
*Dem ersten Punkt entsprechend ist also der Bereich &#039;&#039;Relevance&#039;&#039; betroffen: Solche Feiertage stellen den Lebensweltbezug für Schüler her: In den Medien wird darüber berichtet und den Schülern können die Ereignisse &amp;quot;hautnah&amp;quot; erfahrbar gemacht werden. Feiertage, die in die Sphäre eines bestimmten Schulfachs gehören, können eigentlich auch in der Jahresplanung berücksichtigt werden, sodass damit verbundene Lerninhalte mit einem hohen Lebensweltbezug unterrichtet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   &#039;&#039;&#039;IV.         Fallbeispiel:&#039;&#039;&#039; Der Lehrer bedrängt zum Beenden der Arbeit oder Das Tempo richtet sich nach dem langsamsten Schüler. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Diese Strategie erscheint vor dem Hintergrund, dass der Zeitplan des Unterrichts (&#039;&#039;Time&#039;&#039;) nicht individuell auf die Lernenden abgestimmt ist, als motivationshinderlich. Auch eine Unterstützung (&#039;&#039;Support&#039;&#039;) der langsameren Lernenden scheint nicht gegeben zu sein, was die Motivation gerade bei denjenigen, welche dem Lerntempo nicht standhalten können, mindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==  &#039;&#039;&#039;2. Aufgabe&#039;&#039;&#039; – Vergleich des ARCS-Modells mit dem TARGETS-Modell ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+&lt;br /&gt;
!TARGETS-Modell&lt;br /&gt;
von Carole Ames, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
erweitert durch E. Kiel et al.&lt;br /&gt;
!ARCS-Model&lt;br /&gt;
von John M. Keller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bereiche der Motivationsförderung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;T&#039;&#039;&#039;ask, d.h. Aufgabenstellung&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;A&#039;&#039;&#039;utonomy, d.h. Selbstständigkeit&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;R&#039;&#039;&#039;ecognition, d.h. Anerkennung&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;G&#039;&#039;&#039;rouping, d.h. Gruppenbildung/-aufteilung&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;E&#039;&#039;&#039;valuation, d.h. Bewertungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;T&#039;&#039;&#039;ime, d.h. Zeitplan des Unterrichtsverlaufs&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;S&#039;&#039;&#039;upport, d.h. Unterstützung&lt;br /&gt;
|Hauptdimensionen zur Motivationsförderung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;A&#039;&#039;&#039;ttention, d.h. Aufmerksamkeit&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;R&#039;&#039;&#039;elevance, z.B. gegenwärtiger Wert&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;C&#039;&#039;&#039;onfidence, d.h. Zuversicht&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;&#039;S&#039;&#039;&#039;atisfaction, d.h. Zufriedenheit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
*Konkrete Bereiche zur Förderung der Motivation, d.h. konkrete Anhaltspunkte für die Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht&lt;br /&gt;
*Grundbedingungen zur Umsetzung:&lt;br /&gt;
**Störungsfreie Lernumgebung&lt;br /&gt;
**Nutzen von Fehlern als Lernchance&lt;br /&gt;
**Angemessene Förderung&lt;br /&gt;
**Herstellung von Lebensrelevanz&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
*Übergeordnete Dimensionen zur Förderung der Motivation, d.h. keine konkreten Anhaltspunkte für die Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht&lt;br /&gt;
*Keine Angabe von Grundbedingungen notwendig, da die Dimensionen diese implizieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konkrete Strategien innerhalb der ARCS-Dimensionen (nach https://selbstlerner.online/2019/04/08/selbstmotivation-mit-dem-arcs-modell/) ===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Attention&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Inszenierung eines (Wissens-)Konflikts&lt;br /&gt;
* Anschaulichkeit der Inhalte&lt;br /&gt;
* Abwechslungsreichtum in der Präsentation&lt;br /&gt;
* Raum für Humor&lt;br /&gt;
* Erkundungsmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* Chancen zur Partizipation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Relevance&#039;&#039;&#039;: Handlungsbereitschaft entsteht nur dann, wenn &amp;quot;eine Tätigkeit sinnvoll und relevant erscheint&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aktualität der Themen&lt;br /&gt;
* Bedürfnisorientierung&lt;br /&gt;
* Bereitstellung von Vorbildern&lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Wahlfreiheiten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Confidence:&#039;&#039;&#039; Handlung auf Erfolg ist Voraussetzung für Handlungsbereitschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Eindeutige Lernziele&lt;br /&gt;
* Passung des Schwierigkeitsgrads&lt;br /&gt;
* Angemessenheit der Erfolgserwartungen&lt;br /&gt;
* Vermittlung eines realistischen Verständnisses von Erfolg/Misserfolg&lt;br /&gt;
* Förderung des Selbstbewusstseins&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Satisfaction&#039;&#039;&#039;: Negative Emotionen und schlechte Stimmungen können demotivierend wirken à Zufriedenheit im Lernprozess herstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* realistische und natürliche Lernbedingungen herstellen&lt;br /&gt;
* (unerwartete) Belohnungen&lt;br /&gt;
* Positive Reaktionen&lt;br /&gt;
* Vermeidung von negativen Sanktionen&lt;br /&gt;
* Unterstützung und Begleitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;3. Aufgabe&#039;&#039;&#039; – Vergleich des ARCS-Modells mit Klafki ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &#039;&#039;&#039;ARCS Motivationsplanungsprozess&#039;&#039;&#039; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Analyse der Rahmenbedingungen:&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Kenntnisse über die geplante Unterrichtsstunde: Methoden, Ziele ec.&lt;br /&gt;
#Kenntnisse über die Lernenden: Analyse des Lehr-/Lernfeldes, Klärung der Lernvoraussetzungen sowie der Einstellung der Lerngruppe&lt;br /&gt;
#Analyse der Motivation: Klärung der Grundmotivation sowie der veränderbaren Einflüsse&lt;br /&gt;
#Analyse des bestehenden Materials&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Konzeption:&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Zielsetzung und Bewertung: Zielsetzung in Bezug auf die Motivation und Festlegung einer Erfolgskontrolle&lt;br /&gt;
#Mögliche Maßnahmen: Festlegung von Strategien für den Einstieg und das Ende&lt;br /&gt;
#Auswahl und Planung der Maßnahmen: Passung der Strategien an die Lernenden, die Planung und die Lehrkraft&lt;br /&gt;
#Integration in die Unterrichtsplanung: Anpassung Stunde je nach 7. à Integration&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Konkrete Vorbereitung und Auswertung der Stunde:&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Gestaltung: Auswahl und Entwicklung des Materials&lt;br /&gt;
#Auswertung: Beobachtung der Reaktion und Zufriedenheit der Lernenden + Reflexion über eine Änderung der bisherigen Materialien und Strategien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &#039;&#039;&#039;Vergleich mit Klafki&#039;&#039;&#039; ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ähnliche Grundlage: Bedingungsanalyse&lt;br /&gt;
*Unterschiedliche Einstellung bei der Planung:&lt;br /&gt;
**Klafki: Herausarbeiten des Relevanten und damit Motivierenden am Lerngegenstand, d.h. was ist an dem vorliegenden Lerngegenstand relevant und interessant&lt;br /&gt;
**ARCS: Anwendung einer bestimmten Strategie zur Motivierung im Zusammenhang mit einem Lerngegenstand, d.h. wie mache ich die Stunde interessant und motivierend&lt;br /&gt;
*Stärkerer Fokus auf die Evaluation bei dem ARCS-Modell im Vergleich zu Klafki&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/didaktische_modelle/SG&amp;diff=16046</id>
		<title>Studsemgym-saar/didaktische modelle/SG</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/didaktische_modelle/SG&amp;diff=16046"/>
		<updated>2020-03-04T19:48:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: Ergänzungen weiterer Punkte im Rahmen der nHA&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;u&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Ausgangslage&#039;&#039;&#039;:&amp;lt;/u&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vielzahl der didaktischen Modelle (ca. 40 an der Zahl) erscheint unübersichtlich und es existiert nicht der eine &amp;quot;heilige Gral&amp;quot;. Die einzelnen Modelle lassen sich vier Theoriefamilien zuordnen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Bildungstheoretische Ansätze (Fokus liegt auf Auswahl, Anordnung und Explikation der Unterrichtsinhalte)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Lehrtheoretische Ansätze (Ziele, Inhalte, Methoden und Medien werden gleichermaßen berücksichtigt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Kommunikations- und interaktionstheoretische Ansätze (Schwerpunkt liegt auf Interaktionsstrukturen im Klassezimmer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Konstruktivistische Ansätze (Lernen als aktiver Prozess → Lehrer als Lernbegleiter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das eklektische Vorgehen besteht darin, aus den vorhandenen Modellen Elemente auszuwählen und diese neu zu verknüpfen. [[Datei:Grundhaltung eines eklektischen Vorgehens.png|mini|489x489px]]&#039;&#039;&#039;Grundhaltung eines eklektischen Vorgehens&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
s. Abbildung rechts&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bausteine einer Eklektischen Didaktik&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Studsemgym-saar]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&amp;lt;u&amp;gt;Das didaktische Dreieck&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Didaktisches Dreieck.png|mini]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei didaktische Dreieck wirken Schüler, Lehrer und Stoff zusammen im Unterricht. Der Unterricht ist in einen bewissen Kontext eingebettet. Da im Unterricht eine Vielzahl von Aspekten stattfinden wirken sich diese darauf aus.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&amp;lt;u&amp;gt;Das didaktische Sechseck&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterricht als Spannungsfeld zwischen den sich wechselseitig bedingenden Perspektiven/Dimensionen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
**Ziele (Wer und wozu?)&lt;br /&gt;
**Inhalte (Was?)&lt;br /&gt;
**Methoden (Wie, mit wem und von wem?)&lt;br /&gt;
**Medien (Womit?)&lt;br /&gt;
**Raum (Wo?)&lt;br /&gt;
**Zeit (Wann?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&amp;lt;u&amp;gt;ADDIE&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei diesem Modell steht der Prozess des Unterrichtens im Blickfeld. Die einzelnen Buchstaben stehen für:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;A&#039;&#039;&#039;nalyze (Analyse der Lehr-Lern-Situation, bspw. Lernausgangslage der &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;SuS&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;: Entwicklungsstand, Vorwissen und Vorerfahrungen; &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Lehrkraft&#039;&#039;&#039;&#039;&#039; mit Zielen, Wünschen, Bedürfnissen; &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Stoff&#039;&#039;&#039;&#039;&#039; unter Berücksichtigung von Bildungsstandards, Lehrplänen, Werten und Normen)   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;D&#039;&#039;&#039;esign (konkrete Festlegung der Lernziele, Medien- und Methodenauswahl, Festlegung einzelner Lernschritte)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;D&#039;&#039;&#039;evelop (Vorbereitung &amp;amp; Herstellung notwendiger Materialien für die Umsetzung des geplanten Unterrichts. Entscheidungen hinsichtlich von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien unter Berücksichtigung von räumlicher und zeitlicher Struktur)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;I&#039;&#039;&#039;mplement (Durchführung/Umsetzung des geplanten Unterrichts: Interaktion zwischen SuS, Lehrkraft und Stoff = Ort der Bildung)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;E&#039;&#039;&#039;valuate (Evaluation a) der Unterrichtsdurchführung (&#039;&#039;formative&#039;&#039; Evaluation) und/oder b) des Unterrichtsergebnisses (&#039;&#039;summative&#039;&#039; Evaluation))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die eklektische Didaktik hat sich im Vergleich zu anderen didaktischen Modellen als praktikabel erwiesen und auf praktisch bewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Das Grundkonzept der eklektischen Didaktik ===&lt;br /&gt;
Laut Wikipedia bezeichnet &#039;&#039;Eklektizität&#039;&#039; &amp;quot;Techniken und Methoden [...], die sich unterschiedlicher Systeme (z. B. Stile, Disziplinen, Philosophien) bedienen und deren Elemente neu zusammensetzen&amp;quot; (https://de.wikipedia.org/wiki/Eklektizismus). Hieraus wird der Grundgedanke der eklektischen Didakitk ersichtlich: Sie greift Konzepte und Ideen aus anderen didaktischen Modellen auf und integriert diese. Im Fokus stehen dabei das didaktische Dreieck, das didaktische Sechseck und ADDIE (diese Konzepte werden weiter oben in diesem Artikel beschrieben).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schritte Analyse, Planung, Durchführung und Evaluation werden innerhalb der eklektischen Didaktik konkret auf das didaktische Sechseck, das didaktische Dreieck und ADDIE bezogen, wodurch die eklektiscche Didaktik eine praxistaugliche Integration didaktischer Klassiker anstrebt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/Mediendidaktik/Medienpraxis_Kurs_Heusinger&amp;diff=11573</id>
		<title>Studsemgym-saar/Mediendidaktik/Medienpraxis Kurs Heusinger</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://projekte.zum.de/index.php?title=Studsemgym-saar/Mediendidaktik/Medienpraxis_Kurs_Heusinger&amp;diff=11573"/>
		<updated>2019-11-07T16:10:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;TiKa studsemgymsaar: /* Sozialkunde/Politik */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Konzipieren Sie ein Lernsetting, in dem ein Angebot aus dem &#039;&#039;Markt der Möglichkeiten&#039;&#039; die Lernprozesse fördern kann. Dokumentieren Sie Ihre Konzeption in dem entsprechenden Fachbereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geben Sie bitte folgende Angaben zu der Planung an:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Thema&lt;br /&gt;
*Klassen-/Jahrgangsstufe&lt;br /&gt;
*verwendete Anwendung&lt;br /&gt;
*Kompetenzbereich(e) nach der KMK-Strategie&lt;br /&gt;
*Stufe nach dem SAMR-Modell&lt;br /&gt;
*Stundenverlaufsplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bildende Kunst===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Biologie===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Chemie===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Deutsch===&lt;br /&gt;
Book Creator (alle Klassenstufen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erstellen von Szenennachbildungen, Interpretationen, Adaptionen zu z.B. Romanen, Dramen etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kreatives Schreiben, z.B. Umschreiben von Kurzgeschichten...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Englisch===&lt;br /&gt;
Virtual Tour Creator ist bei Units mit Städten (z.B. New York, London) gut nutzbar, indem man Bilder von Google Street View oder eigene Aufnahmen nutzt, eine Tour erstellt und die Schüler Sehenswürdigkeiten erkunden lässt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erdkunde===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Klimazonen der Erde&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klassenstufe 7 (Jahresabschluss, nachdem alle Klimazonen behandelt wurden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Tripline&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SuS erarbeiten arbeitsteilig das Klima an verschiedenen Standorten.  Sie fügen Klimadiagramme und deren Auswertungen, sowie ggf. Bilder ein. Es entsteht so eine für die Klasse individuelle Klimakarte mit detaillierten Infos.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Französisch===&lt;br /&gt;
Wortschatzarbeit: Körperteile&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klassenstufe 5-6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drag and Drop Aufgabe (H5P) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
für die Resemantisierung der Körperteile&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Geschichte===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Informatik===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Italienisch===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Latein===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mathematik===&lt;br /&gt;
Thema: Erstellung eines alternativen GLN über Brüche:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Klassenstufe: 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Anwendung: H5P&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kompetenzbereiche: Produzieren und Präsentieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- SAMR: Erweiterung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Stundenverlauf: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Konstruktion eines Beispiels (Learning App) durch die Lehrkraft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Partnerarbeit: Erstellung einer eigenen Learning App zum Thema Brüche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erarbeitung nur in der Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Präsentation durch die Gruppe + Testung und Mitbenotung durch die Mitschüler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Lerninhalte: Addieren und Subtrahieren der Brüche, Multiplikation und Division der Brüche, Sonderfälle der Bruchrechnung, Lösungshinweise zu den Aufgaben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Musik===&lt;br /&gt;
Mozarts Reisen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schüler zeichnen mit Hilfe einer Karte von Tripline die wichtigsten Reisen Mozarts nach und recherchieren die Eckdaten und wichtigsten Ereignisse/ Kompositionen der Reisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Philosophie/Ethik===&lt;br /&gt;
Reihe: Junge sein, Mädchen sein - Rollenerwartungen und Rollenbilder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klassenstufe 5/6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SCRATCH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schüler sind mit verschiedenen Rollenerwartungen und Rollenbildern an das eigene/fremde Geschlecht vertraut. Sie erstellen zu einer Situation ihrer Wahl eine Geschichte, in der auf typische Rollenerwartungen Bezug genommen wird. Diese wird vor der Klasse präsentiert und anschließend im Plenum diskutiert, welche Probleme sich für die betroffenen Personen ergeben können und wie man sich in solchen Situationen verhalten sollte bzw. wie man damit umgehen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Physik===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Religion===&lt;br /&gt;
Eine kurze Animation mit H5P, die für die SuS die Abhängigkeiten der Evangelien im Neuen Testament darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Synoptische Frage. (Lehrplan 8 RK Entstehung des NT)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als ältester Text wird das Markus Evangelium sowohl von Matthäus, als auch von Lukas als Quelle benutzt. Weiterhin steht beiden letztgenannten eine weitere Quelle, die hauptsächlich Jesus Worte enthält. Außerdem verfügen sie über jeweils eigene Sondergut-Überlieferungen.&lt;br /&gt;
Die Abhängigkeiten werden schrittweise in der Animation eingeblendet und farblich markiert. Am Ende entsteht so eine Alternative zu einem Tafelbild, die sich schrittweise aufbaut und individuelle Darstellungen durch SuS wiedergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sozialkunde/Politik===&lt;br /&gt;
Anhand eines Textes erarbeiten die SuS die wichtigsten Stationen der Europäiscchen Union. Ihre Ergebnissse sichern sie anhand von schuleigenen Tablets in Form eines Zeitstrahls mit HIlfe von H5P.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Spanisch===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Madrid&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klassenstufe 10&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kontext: (Encuentros 2 Schülerbuch) Madrid&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voice Record oder Adobe Sparks &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Interkulturelle Kompetenzen, Sprechen, Hören&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neubelegung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
S. verfassen Audioguide zu Saarbrücken (bzw. zu ihrer Heimatstadt/verschiedene Viertel Saarbrückens) und nehmen diesen auf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. S. hören Audioguide zu Madrid und bearbeiten Global- sowie Detailitems&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Sammeln der Charakteristika eines Audioguides via ZumPad&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. S. verfassen selbst einen Audioguide zu Heimatstadt/Stadtviertel schriftlich in Kleingruppen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Versprachlichung des Audioguides (Aufnahme)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Innerhalb der Gruppen: Hören eines anderen Audioguides, Verfassen von 3 Fragen und 3 Verdadero o Falso-Items&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Erneuter Austausch der Hörtexte: jede Gruppe hört Audioguide einer anderen Gruppe und bearbeitet die Items&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Kontrolle durch Gruppe, die die Items erstellt hat&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Reflexion im Plenum&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sport===&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TiKa studsemgymsaar</name></author>
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